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Datenschutz-Folgenabschätzung: Vorsorge ist besser als Nachsorge
Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus: Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung kommt – und mit ihr das Instrument der „Datenschutz-Folgenabschätzung“. Für Datenverarbeitungen, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten der Betroffenen bergen, sollen künftig laut Artikel 33 der Grundverordnung vorab die Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge abgeschätzt werden. Dies gilt insbesondere für die Verwendung neuer Technologien. Ziel ist eine gute Datenschutzvorsorge im Interesse der Bürgerinnen und Bürger: Bestehende Mängel und Risiken in Verfahren und Systemen sollen frühzeitig identifiziert und vor der Inbetriebnahme behoben werden.
Nach der Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung, mit der im Frühjahr 2016 gerechnet wird, bleiben zwei Jahre Zeit, bis die Datenschutz-Folgenabschätzung für möglicherweise kritische Verarbeitungen Pflicht wird. In der Übergangszeit gilt es, die genauen Anforderungen an eine Datenschutz-Folgenabschätzung zu erarbeiten. Einen Entwurf zur Ausgestaltung der künftigen Datenschutz-Folgenabschätzungen hat nun das interdisziplinäre „Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der Digitalen Welt“ in einem White Paper vorgelegt, an dem Forscherinnen und Forscher des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI), der Universität Kassel sowie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mitgewirkt haben.
Das White Paper „Datenschutz-Folgenabschätzung – Ein Werkzeug für einen besseren Datenschutz“ enthält grundlegende Informationen für alle, die aus jeweils unterschiedlicher Perspektive mit dem neuen Instrument zu tun haben werden: im politischen Entscheidungsprozess, in der Gesetzgebung, in der Technikgestaltung, in der Anwendungskonzeption und schließlich in der Prüfung der Datenverarbeitung. Das Dokument beschreibt ein Vorgehen anhand der Gewährleistungsziele für den Datenschutz, die auch den Prüfungen gemäß Standard-Datenschutzmodell zugrunde liegen.
Marit Hansen, Leiterin des ULD, begrüßt das White Paper: „Vorsorge ist besser als Nachsorge – auch beim Datenschutz. Folgenabschätzungen können helfen, Datenschutz von Anfang an in die technischen Systeme einzubauen. Aber nicht nur in der Technik: Im Gesetzgebungsprozess sind sie ebenfalls hilfreich, um Risiken für den Datenschutz zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen. Jetzt kommt es darauf an, praktikable Methoden für die Datenschutz-Folgenabschätzung zu etablieren, bei denen etwaige Risiken nicht versteckt, sondern sichtbar gemacht und behandelt werden. Wesentlich ist die Dokumentation der Verarbeitungsprozesse: Wer beispielsweise die Anforderungen aus dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein und der schleswig-holsteinischen Datenschutzverordnung umsetzt, ist gut aufgestellt für die Folgenabschätzung. Außerdem steht bei Bedarf das ULD zur Beratung zur Verfügung.“
Unter dem Titel „Datenschutz-Folgenabschätzung – gerüstet für Datenschutzvorsorge?“ wird Marit Hansen heute die Inhalte des White Papers beim Workshop „Recht und IT-Sicherheit – Neue Herausforderungen, neues Datenschutzrecht: Wie zukunftsfähig ist die Datenschutz-Grundverordnung?“ in Darmstadt vorstellen und mit Expertinnen und Experten diskutieren. Der Workshop wird ausgerichtet vom CAST e.V., Moderator ist Prof. Alexander Roßnagel, Universität Kassel.
- White Paper „Datenschutz-Folgenabschätzung“ des Forums Privatheit
- Forum Privatheit [extern]
- CAST-Workshop [extern]
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel
Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de