Freitag, 27. März 2020 2: Pressemitteilungen
Datenschutzbericht für das Jahr 2019: mehr Bewusstsein, mehr Fragen, mehr Datenpannen
Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, hat diese Woche ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 vorgelegt: Auf knapp 150 Seiten werden die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit beleuchtet, Empfehlungen gegeben und Verbesserungen eingefordert. Interessante Fälle dienen als mahnendes Beispiel, wie es die Verantwortlichen nicht machen sollen.
"Datenschutzbericht für das Jahr 2019: mehr Bewusstsein, mehr Fragen, mehr Datenpannen" vollständig lesen Dienstag, 24. März 2020 2: Pressemitteilungen
Plötzlich im Homeoffice - und der Datenschutz? Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein informiert
Aufgrund der Corona-Pandemie sollen alle Menschen ihre direkten Kontakte einschränken. Das bedeutet auch, dass die meisten nun zu Hause bleiben. Wann immer es geht, schicken Unternehmen und Behörden ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ins Homeoffice. Auf was muss man achten, um auch zu Hause die Datenschutzanforderungen zu erfüllen?
"Plötzlich im Homeoffice - und der Datenschutz? Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein informiert" vollständig lesen Mittwoch, 18. März 2020 Hinweise des Ministeriums zur Registrierungspflicht im Handwerks- und Dienstleistungsgewerbe
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein teilte bezüglich der durch Allgemeinverfügungen angeordneten Registrierungspflicht im Handwerks- und Dienstleistungsgewerbe (s. Pressemitteilung v. 18.3.2020) Folgendes mit:
"Hinweise des Ministeriums zur Registrierungspflicht im Handwerks- und Dienstleistungsgewerbe" vollständig lesen Mittwoch, 18. März 2020 2: Pressemitteilungen
Datenschutzfragen zu Registrierungspflichten wegen des Corona-Virus – Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein informiert
In den letzten Tagen wurden kurzfristig mehrere neue Regelungen eingeführt und Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) getroffen. Einige dieser Regelungen führen zu einer Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise wenn nun durch die Kreise und Städte Registrierungspflichten im Dienstleistungs- und Handwerksgewerbe eingeführt werden.
"Datenschutzfragen zu Registrierungspflichten wegen des Corona-Virus – Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein informiert" vollständig lesen Dienstag, 17. März 2020 Datensammlung wegen des Coronavirus (SARS-CoV-2) und Datenschutz
Die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes haben auf Grundlage eines Erlasses der Landesregierung zur weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) Allgemeinverfügungen zu diesem Zweck erlassen. So hat beispielsweise die Stadt Kiel am 16.03.2020 eine Allgemeinverfügung zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen der Landeshauptstadt Kiel veröffentlicht (Änderung der Allgemeinverfügung vom 14.03.2020).
"Datensammlung wegen des Coronavirus (SARS-CoV-2) und Datenschutz" vollständig lesen Freitag, 13. März 2020 Datenschutzrechtliche Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Arbeitgeber und Dienstherren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder erreichen vermehrt Anfragen von Arbeitgebern/Dienstherren, ob und wie personenbezogene Daten von Mitarbeitern sowie Gästen und Besuchern bei im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehenden Maßnahmen verarbeitet werden können. Dazu einige allgemeine Hinweise:
"Datenschutzrechtliche Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Arbeitgeber und Dienstherren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie" vollständig lesen Mittwoch, 22. Januar 2020 Informationszugang in den Behörden erleichtern durch „Informationsfreiheit by Design“
Positionspapier der 37. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) in Deutschland am 12. Juni 2019 in Saarbrücken
Der digitale Wandel ist eine der großen Herausforderungen, vor denen die öffentliche Verwaltung heute steht. Gegenwärtig müssen E-Government-Gesetze sowie die Regelungen im Onlinezugangsgesetz umgesetzt werden. Parallel ist ein gestiegenes Interesse an der Transparenz des Verwaltungshandelns festzustellen, das die Gesetzgeber zunehmend aufgreifen. Die öffentliche Verwaltung ist in der Pflicht, das Recht auf Informationszugangsfreiheit umzusetzen. Das Vertrauen in die staatliche Aufgabenerfüllung wird gefestigt, indem Auskunftsersuchen schnell und effizient bearbeitet werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) den öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder, die Anforderungen an die Informationsfreiheit bereits von Anfang an in die Gestaltung ihrer IT-Systeme und organisatorischen Prozesse einfließen zu lassen: „Informationsfreiheit by Design“. Die Gesetzgeber werden aufgerufen, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und notwendige Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
"Informationszugang in den Behörden erleichtern durch „Informationsfreiheit by Design“" vollständig lesen Dienstag, 7. Januar 2020 Offensichtlich rechtsmissbräuchliche Antragsstellung
Nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 IZG-SH ist ein Antrag abzulehnen, wenn er offensichtlich rechtsmissbräuchlich gestellt wurde und das öffentliche Interesse am Funktionieren von Verwaltungsabläufen gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse überwiegt.
"Offensichtlich rechtsmissbräuchliche Antragsstellung" vollständig lesen Dienstag, 7. Januar 2020 IZG-SH und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Der Informationszugang nach dem IZG-SH ist u.a. ausgeschlossen, soweit es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Privaten handelt (§ 10 Satz 1 Nr. 3 IZG-SH) (Behörden können sich nicht auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen (VG Schleswig, Urteil vom 25.03.2015, 8 A 8/14; OVG Schleswig, Beschluss vom 30.03.2005, 4 LB 26/04)).
"IZG-SH und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" vollständig lesen Dienstag, 7. Januar 2020 Ist es zulässig, eine Vielzahl gleichlautender IZG-SH-Anträge bei verschiedenen informationspflichtigen Stellen einzureichen?
In der Praxis kommt es durchaus vor, dass die antragstellende Person einen IZG-SH-Antrag, der auf jeweils die gleichen Informationen gerichtet ist, bei verschiedenen informationspflichtigen Stellen stellt. Fraglich ist, ob ein derartiges Vorgehen zulässig, oder als „offensichtlich rechtsmissbräuchlich“ zu werten ist (vgl. § 9 Abs. 2 Nr. 1 IZG-SH).
"Ist es zulässig, eine Vielzahl gleichlautender IZG-SH-Anträge bei verschiedenen informationspflichtigen Stellen einzureichen?" vollständig lesen