26. Tätigkeitsbericht (2004)
1 |
Situation des Datenschutzes in Schleswig-Holstein |
1.1 |
Das Tüpfelchen auf dem i
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Im 24. Tätigkeitsbericht (Tz. 1.3)
hatten wir die Prognose gewagt, das Unabhängige Landeszentrum
für Datenschutz werde sich von einer reinen Aufsichtsbehörde
immer mehr zu einem Innovationszentrum weiterentwickeln.
In den vergangenen zwei Jahren ist dieser Prozess so weit fortgeschritten,
dass nunmehr auch der entsprechende organisatorische Rahmen geschaffen
werden konnte. Die steigende Zahl von eigenen Modellprojekten, die
zunehmenden Angebote aus der Wirtschaft und aus der Wissenschaft
an das ULD zur Beteiligung an Projekten und der Erfolg der abgeschlossenen
Projekte (vgl. Tz. 8) haben
die Einrichtung eines neuen Arbeitsbereiches mit der Bezeichnung
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz - Innovationszentrum
(ULD-i) notwendig gemacht. Das ULD-i wird unsere Projekte im Datenschutz- und Datensicherheitsbereich
künftig professionell von der Antragsphase bis zur Abwicklung
begleiten. Vor allem wird das ULD-i Partner aus der Wirtschaft und
Wissenschaft der Region für gemeinsame Projekte zusammenführen.
Damit in engem Zusammenhang steht die weitere Aufgabe, die Ergebnisse
von Modellprojekten und das dabei entstandene Know-how in die Praxis,
und das heißt in erster Linie in konkrete Produkte, zu überführen.
Die IT-Unternehmen der Region sollen in Zusammenarbeit mit den bewährten
Institutionen wie der Industrie- und Handelskammer, der Technologietransferzentrale,
den Hochschulen des Landes, insbesondere dem Multimedia-Center in
Kiel und der International School of New Media in Lübeck, sowie
den Verbänden der IT-Branche mit dem neuesten Know-how
aus dem Bereich der Privacy Enhancing Technologies versorgt
werden. Die Anschubfinanzierung für ULD-i stammt aus den Fördermitteln
des Regionalprogramms 2000, das von der Europäischen Union
finanziell getragen wird. Kurz vor Redaktionsschluss dieses Berichtes kam das Land Schleswig-Holstein
in einem Innovationswettbewerb, an dem sich 126 europäische
Regionen beteiligt haben, mit dem ULD-Projekt "Datenschutz-Gütesiegel
in der Kategorie Informationsgesellschaft unter die besten, d. h.
innovativsten drei Regionen. Dass man mit dem Thema "Datenschutz
in einem Innovationswettbewerb der Europäischen Union ganz
vorne landen kann, ist eine vor wenigen Jahren noch kaum vorstellbare
Entwicklung. Nichts könnte den Wandel des Unabhängigen
Landeszentrums für Datenschutz von der traditionellen Aufsichtsbehörde
hin zu einem Motor der technologischen Innovation besser
dokumentieren als die Gründung des ULD-Innovationszentrums.
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1.2 |
Die Hausaufgaben gemacht
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Neben diesen Neuerungen liefen bei uns auch im Berichtsjahr die
typischen Tätigkeiten einer Datenschutzkontroll- und Aufsichtsbehörde
ungeschmälert weiter. Die Bürgerinnen und Bürger
konnten sich darauf verlassen, dass wir uns bei der Verteidigung
der Grundrechte gegen Zumutungen der Politik oder gegen unverantwortliche
technische Entwicklungen stets an vorderster Linie befanden (vgl.
Tz. 4.2.2, Tz. 4.2.4,
Tz. 4.2.5, Tz. 4.5.1,
Tz. 7.1). Mit unserer Aktion "Rote
Karte für Internet-Schnüffler und im Rahmen
von Stellungnahmen und Presseerklärungen haben wir, wann immer
es aus unserer Sicht notwendig war, energisch, vernehmbar und in
der Sache eindeutig Partei für das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung ergriffen. Die datenschutzrechtlichen Kontrollen wurden auch im Berichtsjahr
angemeldet oder unangemeldet kontinuierlich fortgesetzt (vgl. Tz. 4.3.1,
Tz. 4.7.12, Tz. 4.7.14,
Tz. 5.2, Tz. 5.6,
Tz. 6.7.1, Tz. 6.7.2,
Tz. 6.7.3). Inzwischen wurde
mit einem flächendeckenden Kontrollprogramm begonnen, an dessen
Ende in absehbarer Zeit alle Kommunen in Schleswig-Holstein in puncto
Datensicherheit überprüft sein werden (vgl. Tz. 6.7). Entsprechend dem seit Jahren bestehenden Trend wurde auch die
Beratung von Wirtschaft, Verwaltung und IT-Branche bei der
Einführung neuer Technologien und Verfahren fortgesetzt. Beispiele
für den manchmal zähen, zunehmend aber angenehm konstruktiven
Dialog mit den Machern der Informationstechnik finden sich unter
Tz. 2, Tz. 4.7.5,
Tz. 4.7.6, Tz. 4.7.10,
Tz. 4.8.1, Tz. 6.1,
Tz. 6.3, Tz. 6.5,
Tz. 6.6, Tz. 8.3,
Tz. 8.4, Tz. 8.5,
Tz. 9.1.3, Tz. 10.1,
Tz. 10.2, Tz. 10.3,
Tz. 10.4, Tz. 10.6,
Tz. 10.7, Tz. 10.8,
Tz. 11.2, Tz. 11.3,
Tz. 11.4. Hinter diesen Textziffern
und den dort geschilderten Beratungen neuer technischer Entwicklungen
verbergen sich viele stille, häufig kleine, manchmal auch große
Erfolgsgeschichten des Datenschutzes. Das geringe Aufheben, das
gemeinhin um diese Beratungstätigkeit im Vorfeld neuer Verfahren
gemacht wird, steht jedenfalls in einem umgekehrten Verhältnis
zu den großen Effekten, die mit einer datenschutzgerechten
Informationstechnik erzielt werden. |
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1.3 |
Datenschutzaudit und Datenschutz-Gütesiegel in Schleswig-Holstein:
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Datenschutzaudit und Datenschutz-Gütesiegel
sind den Kinderschuhen entwachsen und haben sich zu erfolgreichen
Innovationsinstrumenten des Datenschutzes entwickelt. Die Zertifizierungsanträge
aus der Wirtschaft laufen auch nach dem Ende der von der EU geförderten
Modellprojekte (vgl. Tz. 8.1)
unvermindert weiter. Schon jetzt bewegt sich das Datenschutz-Gütesiegel
von den Fallzahlen her im Bereich der seit Jahren in Deutschland
etablierten Zertifizierungsverfahren IT-Grundschutz und Common Criteria.
Die Behörden in Schleswig-Holstein nehmen bei Beschaffungen
zunehmend ihre Verpflichtung aus dem LDSG wahr, vorrangig Produkte
mit dem Datenschutz-Gütesiegel
einzusetzen; das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein ist mit
gutem Beispiel vorangegangen (Tz. 9.1.5).
Erstmals konnten im Berichtszeitraum Firmen von ihren Erfahrungen
mit dem Datenschutz-Gütesiegel
berichten. Offenbar zahlt sich das Gütesiegel
aus. Ein Unternehmen ließ beispielsweise verlautbaren, dass
sich die Aufwendungen binnen weniger Wochen amortisiert hätten.
Leider ist der Wirkungskreis des schleswig-holsteinischen Gütesiegels
aus Gründen der Gesetzgebungszuständigkeit begrenzt. Bis
der Bund endlich die gesetzlichen Voraussetzungen auf Bundesebene
schafft, versuchen sich die Unternehmen zu behelfen, so gut es geht.
Manche gehen dazu über, uns um Bescheinigungen darüber
zu bitten, dass ihr Produkt die Voraussetzungen für ein schleswig-holsteinisches
Gütesiegel erfüllen
würde, wenn es denn zulässig wäre, ein solches zu
beantragen. Schon davon erhofft man sich also Marktvorteile. Bleibt
nur die Aufforderung an den Bundesinnenminister: "Herr Schily,
übernehmen Sie! |
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