25. Tätigkeitsbericht (2003)
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Datenschutz im Landtag |
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3.1 |
Datenschutzgremium in Aktion
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In Datenschutzfragen kontrolliert sich das Parlament selbst.
Es hat zu diesem Zweck ein Datenschutzgremium gebildet. Die Vielzahl
der behandelten Themen zeigt die Notwendigkeit einer solchen Einrichtung
auf. Im letzten Jahr konnten wir über die Bildung einer eigenständigen
Datenschutzkontrollinstanz des Schleswig-Holsteinischen Landtags
berichten. Inzwischen hat sich das Datenschutzgremium regelmäßig
getroffen und einer Vielzahl aktueller Fragen gewidmet. So musste
die Datenschutzordnung des Landtags an die Rechtslage nach Novellierung
des LDSG angepasst werden. In einem Merkblatt wurden den Abgeordneten
zusätzliche Tipps und Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen
Daten gegeben. Deren praktische Relevanz zeigten Einbrüche
bei einem Landtagsabgeordneten, bei denen es offensichtlich darum
ging, Notizen über die Arbeit eines Landtagsuntersuchungsausschusses
zu entwenden. In mehreren Sitzungen beschäftigte sich das Gremium auch
mit der Sicherheit des Telefonnetzes des Landtages als Teil
des Sprachnetzes des Landes. In einem Gutachten für das Datenschutzgremium
legten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Weitergabe
von Informationen aus Landtagsausschusssitzungen an Dritte, insbesondere
an die Presse dar. Weitere Themen waren die Sicherheit der Postverteilung
im Landtag und die datenschutzgerechte Ausgestaltung des Schließsystems
des sich im Umbau befindlichen Landtagsgebäudes. Das Gremium
achtete darauf, dass im Sicherheitskonzept des neuen Landtagsgebäudes
der Datenschutz nicht zu kurz kommt. Das ULD steht den Abgeordneten mit Rat und Tat in Datenschutzfragen
zur Seite. Auf der Webseite des Landtages wurde eine besondere
Rubrik zum Thema Datenschutz eingerichtet, in der die Tätigkeit
des Datenschutzgremiums dokumentiert ist. Dort können das Merkblatt
für Abgeordnete, das Gutachten über die Weitergabe von
Informationen aus Landtagsausschüssen sowie sonstige Informationen
zum Parlamentsdatenschutz abgerufen werden.
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3.2 |
Audits zum Petitionsverfahren und zum Internet-Angebot
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Auf die Initiative des Datenschutzgremiums geht die Durchführung
von zwei Datenschutzaudits in der Landtagsverwaltung zurück.
Auditiert wurden die Durchführung von Petitionsverfahren und
die anonyme Nutzung des über das ParlaNet bereitgestellten
Internet-Informationsangebots. Die Bürgerinnen und Bürger haben vielfältige Kontakte
mit dem Landtag. Dabei handelt es sich durchgängig um sensible
Informationsbeziehungen, egal ob politische Informationen eingeholt
werden oder ob sich eine Person mit einem persönlichen Anliegen
an ihre Volksvertretung wendet. Im Interesse der Stärkung des
Servicecharakters des Landtags und zur Förderung des
Bürgervertrauens in eine datenschutzgerechte Datenverarbeitung
wollte der Landtag das neue Datenschutzinstrument "Audit
nicht nur aktiv unterstützen, sondern war auch bereit, sich
selbst beurteilen zu lassen. Bei der Durchführung der Audits
arbeiteten die Leitungsebene des Landtags und die Abgeordneten ebenso
aktiv mit wie die Landtagsbediensteten, die erkannten, dass ein
Audit zur Qualitätsverbesserung
der Datenverarbeitungsorganisation beiträgt. Die Ergebnisse
beider Verfahren sind auf der Internet-Seite des ULD und der des
Landtags veröffentlicht.
Als Ergebnis der Auditierung des Internet-Informationsangebots
im Rahmen des ParlaNet ist festzustellen, dass Bürgerinnen
und Bürger getrost das Angebot des Landtags nutzen können.
Sie müssen nicht befürchten, dass ihre Anfragen registriert
oder sie als Anfragende identifiziert werden. Beim Surfen in diesem
Informationsangebot wird also die Anonymität der Anfragenden
gewährleistet. Mithilfe eines Datenschutzmanagementsystems
wird auch sichergestellt, dass diese Gegebenheiten langfristig erhalten
bleiben. Damit ist der Landtag als Anbieter im Internet eher eine
große Ausnahme. Diesem Exempel sollten nicht nur Behörden,
sondern auch private Anbieter folgen. Die Sachverhaltsdarstellungen von Bürgerinnen und Bürgern
im Rahmen von Petitionsverfahren lassen äußerst
sensible Datenbestände entstehen. Daher ist in der Geheimschutzordnung
und in der Datenschutzordnung des Landtags die besondere Vertraulichkeit
der Petitionsdaten geregelt. Abgeordnete, die dem Eingabenausschuss
nicht angehören, erhalten nur anonyme Informationen über
das Petitionsverfahren. Der Abgleich ergab, dass bereits in der
Vergangenheit ein recht hohes Vertraulichkeitsniveau bestanden hat.
Durch Änderungen des Postlaufes, eine präzisere Information
der Petenten, die Einführung von automatisierten Löschungsroutinen,
die Verschlüsselung des Datenbestandes, weitere technische
Sicherungsmaßnahmen und eine Festlegung der Datenschutzanforderungen
in einer Dienstanweisung wurden während des Auditprozesses
zusätzliche Verbesserungen erreicht. Es ist festzustellen,
dass die vertrauliche Behandlung von Eingaben sichergestellt wird,
sodass insoweit den Betroffenen durch die Wahrnehmung ihres verfassungsmäßigen
Petitionsrechtes keine Nachteile entstehen.
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