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Dienstag, 12. Juli 2022

Kurzgutachten zur datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook Fanpages

Die Taskforce Fanpages der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat ein Kurzgutachten zur Frage der datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook-Fanpages erstellt, das von der DSK im Rahmen der 103. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 23. bis 24. März 2022 zur Kenntnis genommen wurde.

Das Kurzgutachten wurde im November 2022 aktualisiert.

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Donnerstag, 30. Juni 2022

SMS in die Akte: Behördliche Kommunikation unterliegt umfassend den Regeln der Informationsfreiheit!

Entschließung der 42. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
in Deutschland vom 30. Juni 2022 in Kiel

Behördliche Kommunikation erfolgt nicht mehr nur in Papierform oder per E-Mail. Viele Behörden nutzen vermehrt Kommunikationsformen wie Kurznachrichtendienste, Messenger-Dienste, soziale Medien, aber auch SMS. Auch diese Behördenkommunikation kann eine amtliche Information sein.

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Mittwoch, 22. Juni 2022

7: FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ zu Facebook-Fanpages

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Montag, 11. April 2022

2: Pressemitteilungen

Gutachten zu Facebook-Fanpages: Betrieb noch immer nicht datenschutzkonform – der öffentliche Bereich muss handeln

Im November 2021 hat das OVG Schleswig bestätigt, dass die Anordnung zur Deaktivierung einer Facebook-Fanpage aufgrund von Datenschutzmängeln im Jahr 2011 rechtmäßig war. Um zu klären, ob heute der Betrieb von Facebook-Fanpages die Anforderungen des Datenschutzrechts erfüllt, hat die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten kommt zum Ergebnis, dass der Betrieb von Facebook-Fanpages weiterhin nicht datenschutzkonform ist.

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Mittwoch, 19. Januar 2022

Urteil des OVG Schleswig vom 25.11.2021, 4 LB 20/13: Anordnung zur Deaktivierung einer Fanpage im Jahr 2011 rechtmäßig

Nach der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG Schleswig) ist die gegenüber der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein im Jahr 2011 angeordnete Deaktivierung der Facebook-Fanpage rechtmäßig erfolgt.

Das Gericht urteilte, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten (Registrierungsdaten) von registrierten Nutzerinnen und Nutzern zur Erstellung der "Insights"-Statistik und die Verknüpfung und Speicherung dieser Daten zur Erstellung von Profilen und zu Werbezwecken eine zweckändernde Verarbeitung von Bestandsdaten nach dem damals geltenden Telemediengesetz darstellt, für die keine datenschutzrechtliche Erlaubnis vorlag.

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Freitag, 26. November 2021

Ausgang des Verfahrens Wirtschaftsakademie ./. ULD (Az. 4 LB 20/13) in Sachen Facebook-Fanpages

Nach mündlicher Verhandlung hat das OVG Schleswig geurteilt, dass die Klage gegen den Bescheid des ULD aus November 2011 auf Deaktivierung der Facebook-Fanpage der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein endgültig abgewiesen wurde. Die auf § 38 Abs. 5 S. 2 BDSG a. F. gestützte Untersagungsanordnung wurde damit als rechtmäßig erkannt. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Sobald die Urteilsgründe vorliegen, werden sie veröffentlicht.

 

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Freitag, 2. Juli 2021

6: Konferenzpapiere

Protokolle der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK)

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) ist ein Gremium, das sich mit aktuellen Fragen der Informationsfreiheit beschäftigt, das heißt mit dem Zugang zu amtlichen Informationen bei öffentlichen Stellen.
Geschäftsordnung der IFK

Der IFK gehören der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie die Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder an. Bislang wurden in dreizehn Bundesländern Informationsfreiheitsbeauftragte etabliert.

Die Konferenz findet zweimal jährlich statt und ist grundsätzlich öffentlich.

Sie wird vorbereitet durch den Arbeitskreis Informationsfreiheit (AKIF). Die nächste Sitzung der IFK findet am 27. November 2024 in Leipzig unter Leitung der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten[Extern] statt.

Nachfolgend finden Sie die Sitzungsprotokolle der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland ab 2009.
Die Texte stehen jeweils im PDF-Format zur Verfügung.

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Dienstag, 30. März 2021

2: Pressemitteilungen

Datenschutzbericht für das Jahr 2021: Mit mehr Datenschutz zu besseren Lösungen – auch in der Pandemie

Marit Hansen bei der Vorstellung des 39. Tätigkeitsberichts
Marit Hansen bei der Vorstellung des 39. Tätigkeitsberichts

Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 vorgelegt.

Der Bericht umfasst ein großes Spektrum an Themen aus den Bereichen Datenschutz und Informationsfreiheit. Ein Schwerpunkt der Arbeit ergab sich aus der Corona-Pandemie – dies zeigen die unterschiedlichen Aspekte rund um Pandemiebekämpfung und Digitalisierung. Insgesamt wird aus zahlreichen Beschwerden und Datenpannenmeldungen deutlich, dass bei vielen Organisationen immer noch Nachholbedarf im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit besteht.

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Freitag, 27. März 2020

2: Pressemitteilungen

Datenschutzbericht für das Jahr 2019: mehr Bewusstsein, mehr Fragen, mehr Datenpannen

38. Tätigkeitsbericht des ULD
Zum Volltext des Berichts

Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, hat diese Woche ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 vorgelegt: Auf knapp 150 Seiten werden die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit beleuchtet, Empfehlungen gegeben und Verbesserungen eingefordert. Interessante Fälle dienen als mahnendes Beispiel, wie es die Verantwortlichen nicht machen sollen.

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Donnerstag, 12. Dezember 2019

Informationszugang und privatrechtliches Handeln öffentlicher Stellen

Das Recht auf freien Zugang zu Informationen soll dazu beitragen, erstens die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger zu stärken und angesichts der somit vermittelten Erkenntnisse der Meinungs- und Willensbildung in der Demokratie dienen zu können, zweitens Transparenz und Vertrauen zwischen der Verwaltung und den Bürgern zu stärken und drittens eine bürgerfreundliche Verwaltung zu ermöglichen (vgl. zu dem Sinn und Zweck des Informationszuganges auch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) jeweils vom 03.11.2011, 7 C 3.11 und 7 C 4.11; Plenarprotokoll 14/104 der 104. Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 26.01.2000, Seite 7936).

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