Kurzgutachten zur datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook Fanpages
Die Taskforce Fanpages der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat ein Kurzgutachten zur Frage der datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook-Fanpages erstellt, das von der DSK im Rahmen der 103. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 23. bis 24. März 2022 zur Kenntnis genommen wurde.
Das Kurzgutachten wurde im November 2022 aktualisiert.
- Kurzgutachten zur datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook‐Fanpages V. 1.1 [Extern] (10.11.2022)
- Kurzgutachten zur datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook‐Fanpages V. 1.0 [Extern] (18.03.2022)
Siehe dazu auch Beschluss der Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zur Task Force Facebook-Fanpages vom 23. März 2022 [Extern]
Die DSK stimmt der Bewertung ausdrücklich zu. Es bildet für die Mitglieder der DSK eine wichtige Grundlage ihrer aufsichtsbehördlichen Tätigkeit gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen.
Aufgrund ihrer Vorbildfunktion stehen öffentliche Stellen zuvörderst im Fokus. Deshalb werden die Mitglieder der DSK im Rahmen ihrer Zuständigkeit
- die obersten Landes- bzw. Bundesbehörden über den Inhalt des Kurzgutachtens zeitnah informieren,
- überprüfen, ob Landes- bzw. Bundesbehörden Facebook-Fanpages betreiben,
- darauf hinwirken, dass von Landes- bzw. Bundesbehörden betriebene Facebook-Fanpagesdeaktiviert werden, sofern die Verantwortlichen die datenschutzrechtliche Konformität nicht nachweisen können.
Weitere Informationen:
- FAQ zu Facebook-Fanpages (22.06.2022)
- Beschluss der DSK zur Task Force Facebook-Fanpages [Extern] (23.03.2022)