Die Anforderung von kompletten Klassenlisten von Schulen durch die Ausländerbehörde war datenschutzrechtlich unzulässig
Betriebliche Datenschutzbeauftragte in Apotheken
Hinweise zur Verwendung standardisierter Anamnesefragebögen
Bei Ärztekammern und Datenschutzbehörden gehen immer wieder Beschwerden von Patienten ein, dass sie von Ärzten vor der Behandlung zum Ausfüllen umfangreicher Fragebögen mit oft sensiblen, ja intimen Fragen aufgefordert werden. In Einzelfällen verweigern gar Ärzte die Behandlung, wenn diese Anamnesebögen nicht ausgefüllt werden. Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, inwieweit solche Fragebögen aus Datenschutzsicht zulässig sind und was in der täglichen Praxis beachtet werden sollte.
Nutzung von personenbezogenen Rezeptdaten durch Apothekenrechenzentren nur zu Abrechnungszwecken zulässig
Patientendatenverarbeitung im Auftrag
Ärzte und Krankenhäuser sind vielfach an der Auslagerung von solchen Tätigkeiten interessiert, die nicht direkt im Zusammenhang mit der Behandlung stehen (Mikroverfilmung, Archivierung, Aktenvernichtung, externe Schreibarbeiten, externe Abrechnung, Wartung der Praxisrechner, Laboruntersuchungen). Die Ausarbeitung des ULD beschreibt, unter welchen Voraussetzungen solche Auslagerungen statt finden dürfen, ohne dass gegen das Patientengeheimnis und gegen Datenschutzrecht verstoßen wird.
Datenschutzgerechte Entsorgung von Patientenunterlagen
Alle Patientenunterlagen sind nach Ablauf der jeweils geltenden Aufbewahrungsfristen datenschutzgerecht zu entsorgen bzw. entsorgen zu lassen. Angesichts der Sensibilität von Medizindaten ist bei ihrer Entsorgung auf das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben besondere Sorgfalt zu verwenden. In diesem Text finden Ärzte und Zahnärzte Anregungen und Vorschläge, die ihnen bei einer ordnungsgemäßen Datenvernichtung helfen.
Besonderheiten bei der Einsichtnahme von Patienten in psychiatrische Behandlungsunterlagen
Das Patientengeheimnis - Rechtslage und Konsequenzen
Zum Beginn der in Zusammenarbeit mit der Ärzte- und Zahnärztekammer Schleswig-Holstein durchgeführten Aktion "Datenschutz in meiner Arztpraxis" werden hier den (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzten die rechtlichen Grundlagen zum Datenschutz im medizinischen Bereich und praktische Hinweise zur Umsetzung des Datenschutzes für ihre eigene Praxis gegeben.
Aufbewahrung ärztlicher Dokumentationen bei Insolvenz der Arztpraxis
Wenn im Rahmen der Auflösung einer Arztpraxis ein Insolvenzverwalter tätig wird, stellen sich zwei Probleme. Zum einen ist fraglich, in welchem Umfang der Verwalter Einblick in die ärztlichen Unterlagen nehmen darf. Zum anderen muss geklärt werden, wer für die Aufbewahrung der Dokumentation verantwortlich ist.
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