Audit: Schleswig-Holsteinischer Landtag / Petitionsverfahren
Prüfnummer 01/2003
Befristet bis 09.01.2006
Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Gemeinde und die Verarbeitung dieser Daten im Rahmen des Projektes "Virtuelles Rathaus"
Prüfnummer 01/2003
Befristet bis 09.01.2006
Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Gemeinde und die Verarbeitung dieser Daten im Rahmen des Projektes "Virtuelles Rathaus"
Die Organisation des Datenschutzes in ambulanten Arztpraxen ist keine einfache Aufgabe: Wie gestalte ich die EDV der Praxis, wie die Informationsabläufe, wie die Dokumentation der Patientendaten, wie die Abschottung gegen unberechtigte Kenntnisnahmen? Für die Beantwortung dieser sowie ähnlicher Fragen hat der Arzt selbst oft weder die nötige Zeit noch das nötige Know-How. Dies ist Grund genug, einen Mitarbeiter als betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Damit genügt man zugleich auch einer Pflicht nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
von Dr. Claudia Golembiewski
erschienen in: Die Gemeinde, Zeitschrift für die kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein, 11/2002, S. 274 bis S. 277
Prüfnummer 02/2002
Befristet bis 15.08.2005
Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Gemeinde und die Verarbeitung dieser Daten im Rahmen des Projektes "Virtuelles Rathaus"
von Dr. Claudia Golembiewski
Erschienen in DuD • Datenschutz und Datensicherheit 26 (2002) 3, S. 132
Ärzte und Krankenhäuser sind vielfach an der Auslagerung von solchen Tätigkeiten interessiert, die nicht direkt im Zusammenhang mit der Behandlung stehen (Mikroverfilmung, Archivierung, Aktenvernichtung, externe Schreibarbeiten, externe Abrechnung, Wartung der Praxisrechner, Laboruntersuchungen). Die Ausarbeitung des ULD beschreibt, unter welchen Voraussetzungen solche Auslagerungen statt finden dürfen, ohne dass gegen das Patientengeheimnis und gegen Datenschutzrecht verstoßen wird.
Alle Patientenunterlagen sind nach Ablauf der jeweils geltenden Aufbewahrungsfristen datenschutzgerecht zu entsorgen bzw. entsorgen zu lassen. Angesichts der Sensibilität von Medizindaten ist bei ihrer Entsorgung auf das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben besondere Sorgfalt zu verwenden. In diesem Text finden Ärzte und Zahnärzte Anregungen und Vorschläge, die ihnen bei einer ordnungsgemäßen Datenvernichtung helfen.
Prüfnummer 01/2002
Befristet bis 18.01.2005
Anschluss des internen Netzes der Kreisverwaltung Ostholstein an das Internet