Samstag, 15. Juni 2002

Patientendatenverarbeitung im Auftrag

Ärzte und Krankenhäuser sind vielfach an der Auslagerung von solchen Tätigkeiten interessiert, die nicht direkt im Zusammenhang mit der Behandlung stehen (Mikroverfilmung, Archivierung, Aktenvernichtung, externe Schreibarbeiten, externe Abrechnung, Wartung der Praxisrechner, Laboruntersuchungen). Die Ausarbeitung des ULD beschreibt, unter welchen Voraussetzungen solche Auslagerungen statt finden dürfen, ohne dass gegen das Patientengeheimnis und gegen Datenschutzrecht verstoßen wird.

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Mittwoch, 10. April 2002

Datenschutzgerechte Entsorgung von Patientenunterlagen

Alle Patientenunterlagen sind nach Ablauf der jeweils geltenden Aufbewahrungsfristen datenschutzgerecht zu entsorgen bzw. entsorgen zu lassen. Angesichts der Sensibilität von Medizindaten ist bei ihrer Entsorgung auf das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben besondere Sorgfalt zu verwenden. In diesem Text finden Ärzte und Zahnärzte Anregungen und Vorschläge, die ihnen bei einer ordnungsgemäßen Datenvernichtung helfen.

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Mittwoch, 10. April 2002

Besonderheiten bei der Einsichtnahme von Patienten in psychiatrische Behandlungsunterlagen

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Dienstag, 15. Januar 2002

Audit: Kreis Ostholstein

Prüfnummer 01/2002
Befristet bis 18.01.2005

Anschluss des internen Netzes der Kreisverwaltung Ostholstein an das Internet

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Montag, 10. Dezember 2001

Das Patientengeheimnis - Rechtslage und Konsequenzen

Zum Beginn der in Zusammenarbeit mit der Ärzte- und Zahnärztekammer Schleswig-Holstein durchgeführten Aktion "Datenschutz in meiner Arztpraxis" werden hier den (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzten die rechtlichen Grundlagen zum Datenschutz im medizinischen Bereich und praktische Hinweise zur Umsetzung des Datenschutzes für ihre eigene Praxis gegeben.

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Freitag, 7. Dezember 2001

Positionspapier zum Antiterrorgesetz der Bundesregierung

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz hat heute ein neues Positionspapier zum Antiterrorgesetz der Bundesregierung veröffentlicht. Darin kommt das ULD zum Ergebnis, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor der endgültigen Verabschiedung in einer Reihe von Punkten dringend verbessert werden muss.

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Mittwoch, 15. August 2001

5: Stellungnahmen

Antwort des Bundesjustizministeriums zur Stellungnahme des ULD zur Cybercrime Convention

Das Bundesjustizministerium hat auf die Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz zum Entwurf einer Cybercrime Convention mit einem Schreiben geantwortet und sich mit dessen Internetveröffentlichung einverstanden erklärt.
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Montag, 21. Mai 2001

5: Stellungnahmen

Sichere Informationsgesellschaft, Bekämpfung der Computerkriminalität und Datenschutz

Die EU-Kommission und der Europarat befassen sich in parallelen Initiativen mit einer internationalen Harmonisierung der Verfolgung von Computerkriminalität. Der Entwurf einer Cyber-Crime Convention des Europarats wurde in Expertengremien weitgehend unter Ausschluß der interessierten Öffentlichkeit verhandelt und soll demnächst den politischen Gremien des Europarats zur Entscheidung vorgelegt werden. Demgegenüber hat die EU-Kommission mit einer kürzlichen Anhörung zu ihrer Mitteilung KOM(2000)890 einen Diskussionsprozess zur Bekämpfung der Computerkriminalität eingeleitet, der für alle Interessierten transparent sein und in ein pluralistisches EU-Forum münden soll. In diesem Rahmen hat das ULD Schleswig-Holstein eine Stellungnahme zu beiden Initiativen abgegeben. Sie führt die wesentlichen Defizite des Europaratsentwurfs auf und setzt sich dafür ein, das Recht auf Anonymität von Internetnutzenden lediglich im Einzelfall, bei Vorliegen von Anhaltspunkten für strafbare Handlungen, zu durchbrechen.
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Montag, 15. Januar 2001

Aufbewahrung ärztlicher Dokumentationen bei Insolvenz der Arztpraxis

Wenn im Rahmen der Auflösung einer Arztpraxis ein Insolvenzverwalter tätig wird, stellen sich zwei Probleme. Zum einen ist fraglich, in welchem Umfang der Verwalter Einblick in die ärztlichen Unterlagen nehmen darf. Zum anderen muss geklärt werden, wer für die Aufbewahrung der Dokumentation verantwortlich ist.

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Montag, 15. Januar 2001

Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht

Entbindungen von der Schweigepflicht sind zweckmäßigerweise schriftlich einzuholen. Die Schweigepflichtentbindung muss auf der freien Entscheidung des Patienten beruhen, der auf die Folgen einer Verweigerung einer Einwilligung hinzuweisen ist. Sollte bereits eine ältere Einwilligungserklärung vorliegen, überzeugen Sie sich, dass diese nicht inzwischen vom Patienten widerrufen wurde. Im Folgenden listen wir die Punkte auf, die in jeder Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht enthalten sein müssen.

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