Donnerstag, 28. Mai 2015 5: Stellungnahmen
Stellungnahme vom 28. Mai 2015 zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport (BR-Drucksache 126/15)
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
"Stellungnahme vom 28. Mai 2015 zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport (BR-Drucksache 126/15)" vollständig lesen Mittwoch, 20. Mai 2015 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Studie "Scoring nach der Datenschutz-Novelle 2009 und neue Entwicklungen"
Der Vortrag des ULD-Leiters stellt auf dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesministerium des Innern durchgeführten Symposium "Scoring - die Praxis der Auskunfteien, deutsches Datenschutzrecht und europäische Perspektiven" die gemeinsam mit der GP-Forschungsgruppe erstellte Studie vor.
Der Livestream und die Präsentationen des Symposiums stehen auf der Seite
www.bmjv.de/scoring2015
zur Verfügung.
Die Studie ist im Internet verfügbar.
Dienstag, 19. Mai 2015 2: Pressemitteilungen
ULD: Beratungsbedarf bei Vorschlägen zur TK-Vorratsdatenspeicherung
Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Thilo Weichert begrüßt, dass das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz nach Absprache mit dem Bundesministerium des Innern einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations- (TK-) Verkehrsdaten vorgelegt hat. Damit wird die jahrelange von den Beteiligten geführte Schwarz-Weiß-Diskussion beendet, mit der ein Ausgleich zwischen den berechtigten Anliegen des Grundrechtsschutzes und der Sicherheit – von effektiver Strafverfolgung und wirksamer Gefahrenabwehr – bisher nicht möglich war.
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ULD: „Gesetz zur Verfassungsschutz-Kooperation ist massiv überarbeitungsbedürftig“
Nachdem sich die Bundesregierung im Dezember 2014 von der Innenministerkonfe-renz die grundsätzliche Zustimmung beschafft und einen Gesetzentwurf am 27.03.2015 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat, plant sie anscheinend nun, ihr „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ im Schnelldurchgang zur Verabschiedung zu bringen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat hierzu eine Stellungnahme erarbeitet, die aufzeigt, dass dieser Entwurf in der vorliegenden Fassung wegen gravierender Verstöße gegen die Verfassung so nicht verabschiedet werden darf.
Erklärtes Ziel des Entwurfes ist es, die rechtlichen Konsequenzen aus den schwerwiegenden Fehlern bei den Ermittlungen gegen den NSU zu ziehen. Dabei greift der Entwurf aber nicht die wesentlichen Vorschläge des NSU-Untersuchungsausschusses zur Verbesserung der Geheimdienstkontrolle auf; er macht nur begrenzt Vorschläge zur Kommunikationsverbesserung zwischen den Sicherheitsbehörden; zugleich werden nicht akzeptable Eingriffe beim Datenschutz vorgesehen.
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