Weshalb Deutschland Edward Snowden um Einreise bitten muss
von Thilo Weichert
„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zurverfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss“. Mit dieser Aussage des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) ist die Richtung vorgegeben, wie angesichts der umfassenden Überwachung des Internetverkehrs auch von deutschen Nutzenden durch die Geheimdienste der USA und Großbritanniens, der National Security Agency (NSA) und des Government Communications Headquarters (GCHQ), die deutschen Stellen vorgehen müssen. Die folgenden Erwägungen kommen zu dem Ergebnis, dass die verantwortlichen Stellen in der Bundesrepublik, insbesondere die Bundesregierung, verpflichtet sind, den in Moskau vorläufig Asyl genießenden Edward Snowden zu bitten, nach Deutschland zu kommen und Auskunft über seine Erkenntnisse zur Internetüberwachung durch NSA und GCHQ zu geben.
ULD: Weshalb Deutschland Edward Snowden um Einreise bitten muss
Gütesiegel für Verfahren der Akten- und Datenträgervernichtung, Stand: April 2014
Rezertifiziert am 07.04.2014
Befristet bis 07.04.2016
Erstzertifizierung 31.01.2006
Verfahren zur Vernichtung von Akten und Datenträgern durch die recall Deutschland GmbH (ehem. recall Deutschland GmbH & Co. KG) im Auftrag.
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Private und dienstliche Internet-Nutzung
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