Donnerstag, 24. April 2014

2: Pressemitteilungen

Offener Brief des ULD-Leiters Thilo Weichert an den datenschutzpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag Dr. Axel Bernstein

Sehr geehrter Herr Dr. Bernstein,

mit Interesse habe ich Ihre gestrige Presseerklärung gelesen.

http://www.ltsh.de/presseticker/2014-04/23/16-13-16-6889/PI-U1fKfGiJ-cdu.pdf

Darin nehmen Sie Bezug auf die auch gestern verbreitete ULD-Presseerklärung, wo in einem ausführlichen Hintergrundpapier rechtlich begründet wird, weshalb im Interesse des digitalen Grundrechtsschutzes der NSA-Whistleblower Edward Snowden nach Deutschland eingeladen werden muss.

https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20140423-snowden-einreise.html

Da Ihre Presseerklärung eine Vielzahl von Missverständnissen enthält und zugleich offensichtlich öffentlicher Erörterungsbedarf besteht, erlaube ich mir, Sie mit dieser Antwort zugleich als Diskutant zur Sommerakademie 2014 am 25. August in das Hotel Atlantic in Kiel einzuladen.

Sie behaupten, und das ist m. E. hoch interessant, dass meine gestern gemachten rechtlichen Darlegungen "völlig abwegig" sind und eine "falsche Rechtsauffassung" darstellen. Da ich meine Darlegungen weitgehend mit der Rechtsprechung der obersten Gerichte - Bundesverfassungsgericht, Europäischer Gerichtshof und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - begründet habe, könnte man den Schluss ziehen, dass Sie diese Rechtsprechung für abwegig und falsch betrachten. Leider begründen Sie Ihre rechtliche Behauptung nicht. Ich bitte Sie, diese Begründung nachzuliefern und biete eine Diskussion hierüber an. Leider haben Sie frühere Einladungen des ULD zur Diskussion nicht angenommen. Im Interesse des Grundrechtsschutzes - auch der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein - halte ich die Diskussion für dringend nötig.

Daher bitte ich Sie, am 25. August 2014 an der vom ULD ausgerichteten Sommerakademie teilzunehmen, die unter dem Motto steht "Supergrundrecht Sicherheit contra digitale Menschenrechte". Über eine Zusage würde ich mich sehr freuen.

Sie behaupten weiterhin, dass ich für mich in Anspruch nehme, für Schleswig-Holstein zu sprechen. Diese Aussage trifft nicht zu: Ich spreche für das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, das ULD, das gemäß § 39 Abs. 1 LDSG SH und wegen seiner besonderen verfassungs- und europarechtlichen Rolle unabhängig von der Landesregierung und von sonstigen Institutionen des Landes ist. Etwas anderes habe ich nicht behauptet.

Sie stellten in den Raum, "ob Weichert mit dem heutigen Vorstoß nicht zu allererst seine grünen Parteifreunde im Bundestag unterstützen wolle", und behaupten, dass Weichert "seine parteipolitische Zurückhaltung endgültig aufgegeben (habe), nachdem die Regierungsfraktionen ihm eine weitere Amtszeit zugesagt haben." Ich bitte Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass ich mein Amt immer ohne jede parteipolitische Stellungnahme ausgeübt und bei gegebenem Anlass auch grüne Politik kritisiert habe. Sollten Sie andere Fakten vortragen können, so bitte ich Sie, dies zu tun. Ich bitte Sie weiterhin zur Kenntnis zu nehmen, dass ich mich bereit erklärt habe, das Amt des ULD-Leiters weiter wahrzunehmen, die Gesetzesinitiative der Regierungsfraktionen zur Änderung des LDSG SH aber nicht mit einer Zusage einer weiteren Amtszeit verbunden ist.

Unabhängig von meiner Einladung zur Sommerakademie 2014 möchte ich Sie nochmals zu einem Gespräch in unsere Dienststelle einladen, was dazu beitragen kann, beidseitige datenschutzrechtliche Positionen zum digitalen Grundrechtsschutz besser zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Thilo Weichert