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- In einer psychiatrischen Klinik wurden Patientenunterlagen
über viele Jahre hinweg als aktive Patientendokumentationen
aufbewahrt, ohne dass deren Erforderlichkeit geprüft worden
wäre und ohne dass der Zugriff hierauf auf das Nötige
eingeschränkt war. Dies führte dazu, dass auch Nichtberechtigte
(z. B. Doktoranden) auf teilweise hochsensible Uraltunterlagen zugreifen
konnten. Auf unsere Forderung wurden die laufenden von den nicht
mehr aktuellen Unterlagen getrennt. Ein Teil der alten, teilweise
aus der Nazizeit stammenden Unterlagen wurde in eine ordentliche
Archivierung überführt; ein großer, nicht mehr benötigter
Teil wurde vernichtet.
- Durch ein kleines Kreuz auf einer Karte bestimmen die Patienten
in der Universitätsklinik in Kiel, welches Essen am nächsten
Tag an ihr Bett geliefert wird. Bisher enthielten diese Karten,
die innerhalb des Krankenhauses durch unzählige Hände
gehen, neben dem vollständigen Namen auch die Anschrift und
das Geburtsdatum. Nachdem wir dies infrage stellten, reagierte das
Universitätsklinikum prompt und verzichtet zukünftig auf
die Erfassung der Anschrift und des Geburtsdatums.
- In Einbürgerungsverfahren wurde den Ausländerinnen
und Ausländern landesweit eine Einwilligungserklärung
abverlangt, dass Auskünfte bei allen denkbaren Behörden
eingeholt werden könnten. Im Fall der Weigerung wurde die Antragsablehnung
in Aussicht gestellt. Dadurch wurde nicht nur der Grundsatz der
Datenerhebung beim Betroffenen durchbrochen. Gravierender war, dass
die Antragstellenden nicht mehr überblicken konnten, welche
Informationen bei der Einbürgerung herangezogen werden. In
Kooperation mit dem Innenministerium wurde ein Einwilligungsformular
entwickelt, das den Betroffenen größtmögliche Transparenz
und Wahlfreiheit gibt, ohne dass bürokratische Hindernisse
aufgebaut würden.
- Ein Kieler Kindergarten kam auf die Idee, Fotos der Drei-
bis Sechsjährigen auf einer eigenen Kindergartenhomepage zu
veröffentlichen, was von einigen Müttern abgelehnt wurde.
Dabei erwies sich, dass sich die meisten Eltern und der Kindergarten
selbst gar nicht über die Risiken einer Internet-Veröffentlichung
bewusst waren. Nunmehr werden in sämtlichen Kindergärten
in Kiel die Eltern ordnungsgemäß informiert und können
frei entscheiden, ob sie einer Veröffentlichung der Fotos ihrer
Kinder im Internet zustimmen wollen.
- Im Zuge der Umsetzung des Schwerbehindertengesetzes konnte
es dazu kommen, dass der Arbeitgeber vom Landesarbeitsamt über
intimste Details der zur Behinderung führenden gesundheitlichen
Beeinträchtigung informiert wurde. Nachdem diese Vorgehensweise
auch vom Bundessozialgericht kritisiert worden war, regten wir gegenüber
der zuständigen Bundesanstalt für Arbeit eine Verfahrensänderung
an. Dort reagierte man umgehend: Der Arbeitgeber wird künftig
nur noch in Kenntnis und mit Zustimmung des betroffenen Schwerbehinderten
beteiligt.
- Bei der Durchführung von Laboruntersuchungen, die nicht
von den gesetzlichen Krankenkassen, sondern von den Patienten selbst
bezahlt werden, wurden bisher die Labore in den Auftragsvordrucken
über zur Untersuchung nicht erforderliche Patientendaten informiert.
Wir setzten eine datenschutzgerechte Gestaltung dieses Vordruckes
durch, sodass die Labore nur noch die tatsächlich erforderlichen
Patientendaten erhalten.
- Wegen Baumaßnahmen im Städtischen Krankenhaus
Kiel mussten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dunkle Kellerflure
nutzen, um von einem Gebäude zum anderen zu kommen. Die deshalb
aus Sicherheitsgründen installierte Videoüberwachungsanlage
hätte auch zur Mitarbeiterkontrolle genutzt werden können.
Personalrat und Verwaltungsleitung folgten unserem Rat und schlossen
eine Dienstvereinbarung, die den datenschutzrechtlichen Belangen
der Mitarbeiter gerecht wird.
- Nur in seltenen Ausnahmefällen dürfen Sozialämter
vollständige Hilfeakten mit der Gesamtgeschichte eines Hilfeempfängers
und den in der Regel sehr sensiblen Informationen an andere Sozialämter
weitergeben. Dies hatten wir schon im November 1998 für Schleswig-Holstein
im Amtsblatt und im Internet bekannt gegeben. Unter Berufung hierauf
weigerten sich Sozialämter unseres Landes, Gesamtakten auf
Anforderung an Ämter anderer Länder herauszugeben. Dies
führte dazu, dass nun auch andere Länder inhaltlich unsere
Hinweise übernahmen, sodass länderübergreifend eine
einheitliche, praxisgerechte, datensparsame und damit bürgerfreundliche
Vorgehensweise gefunden wurde.
- Beantragen Hilfesuchende aus gesundheitlichen Gründen
Leistungen, so benötigen die Sozialämter als Entscheidungsgrundlage
ein amtsärztliches Gutachten. In vielen Sozialämtern herrschte
Unsicherheit, welche Fragen dem Amtsarzt zu stellen und welche Angaben
zur Begutachtung zu übermitteln sind. Durch die Mitentwicklung
von Vordrucken zur Beauftragung amtsärztlicher Gutachten konnten
wir dazu beitragen, dass nicht erforderliche sensible Gesundheitsdaten
künftig nicht mehr in den Sozialhilfeakten landen.
- In einer Klinik wurde eine Patientin nach einer ambulanten
Behandlung in einem Fragebogen zu ihrer häuslichen Lebenssituation
befragt, angeblich, um den Datenhunger der Krankenkassen zu stillen.
Unsere Bemühungen führten zu einer Überarbeitung
des Fragebogens, sodass künftig die Patienten über den
Grund der Datenerhebung, nämlich die bessere Information des
behandelnden Arztes, korrekt informiert werden.
- Zwei Unternehmen verteilten die Lohnsteuerkarten ihrer
Beschäftigten offen. Damit waren unbefugte Offenbarungen von
Personaldaten vorprogrammiert. In beiden Fällen sorgten wir
dafür, dass die Lohnsteuerkarten künftig in geschlossenen
Briefumschlägen verteilt werden.
- Eine Handelsauskunftei übermittelte bereits gesperrte
Daten an ihre Kunden. Durch die Weitergabe von Informationen, deren
Richtigkeit die Betroffenen bestritten, wurden einige in ihren Möglichkeiten,
Darlehensverträge abzuschließen, erheblich eingeschränkt.
Wir bewirkten eine effektive Sperrung der Daten und die Versicherung
der Auskunftei, die Daten nicht ohne vorherige Beteiligung der Betroffenen
an Dritte weiterzugeben.
- Ein Unternehmen übermittelte im Rahmen einer Konzerndatenbank
die Leistungsbewertung eines ehemaligen Mitarbeiters als schlecht,
obwohl seine Arbeitsleistungen im Zeugnis mit gut bis befriedigend
angegeben wurden. Wir erreichten eine Löschung des diskriminierenden
Eintrages bei allen Konzernunternehmen.
- Im Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Disziplinarrechts
war für bestimmte Fälle, in denen eine Disziplinarmaßnahme
unzulässig ist, eine weitere Aufbewahrung der betreffenden
Unterlagen für die Dauer von zwei Jahren vorgesehen. Da für
diese die Betroffenen belastende Datenspeicherung kein sachlicher
Grund bestand, wurde die Regelung auf unseren Vorschlag dahin gehend
geändert, dass die Löschung der Daten nun unmittelbar
nach Rechtskraft der Entscheidung erfolgt.
- Der von uns angebotene Anonymitätsdienst AN.ON,
der Surfern die anonyme Webnutzung ermöglicht, hat sich mittlerweile
fest etabliert. Steigende Nutzungszahlen belegen, dass die Bürgerinnen
und Bürger, aber auch Wirtschaftsunternehmen, Interesse an
Maßnahmen haben, die sie selbst ergreifen können, um
sich vor Beobachtung ihres Surfverhaltens durch Dritte schützen
zu können.
- Bis zum Zeitpunkt unserer Kontrolle konnten in einem Krankenhaus
eine große Zahl von Mitarbeitern externer Softwarehäuser
und Fernwartungsunternehmen unkontrolliert und unkontrollierbar
die medizinischen Daten von Patienten aus dem Krankenhausinformationssystem
auslesen und sogar verändern. Diese Sicherheitslöcher
sind aufgrund unserer Beanstandungen unverzüglich geschlossen
worden.
- Bei einer flächendeckenden Kontrolle aller Handels-
und Wirtschaftsauskunfteien des Landes wurden Mängel bei der
Handhabung von besonders sensiblen Schuldnerdaten aufgedeckt. Die
daraufhin veranlassten Verbesserungen des Datenschutzes minimieren
das Risiko, aufgrund ungerechtfertigter Datenverarbeitung keinen
Bankkredit mehr zu bekommen.
- Die Mitarbeiter der Ambulanz eines schleswig-holsteinischen
Klinikums offenbarten gegenüber der Polizei, dass sich eine
gesuchte Person dort aufhielt. Die Polizei nahm die Betroffene fest
und führte erkennungsdienstliche Maßnahmen durch. Auf
unseren Hinweis, dass auch der Umstand, dass sich eine bestimmte
Person zur ambulanten Behandlung in einer Klinik aufhält, grundsätzlich
von der ärztlichen Schweigepflicht umfasst ist, wies die Hausleitung
die Mitarbeiter an, derartige Auskünfte künftig zu unterlassen.
- Bei der Versendung von Jahresmeldungen der Versorgungsanstalt
des Bundes und der Länder durch das Landesbesoldungsamt war
im Anschriftenfeld auch die Versicherungsnummer der Betroffenen
abgedruckt. Da die ersten sechs Stellen der Versicherungsnummer
das Geburtsdatum enthalten, wurden auf diese Weise vertrauliche
Daten der Mitarbeiter veröffentlicht. Auf unser Betreiben hin
wurde die vom Landesbesoldungsamt vorgegebene Adressierung der Umschläge
geändert.
- Die jährlich 120.000 Gutachten mit medizinischen Daten
des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen werden aufgrund
der Ergebnisse unserer Kontrolle wirksamer gegen unbefugte Kenntnisnahme
abgeschottet. Dazu gehört z. B., dass die Diskettenlaufwerke
der Arbeitsplatzrechner deaktiviert, die Möglichkeiten der
Einsichtnahme der Systemadministratoren begrenzt und die Anonymisierungsmethoden
für statistische Datensätze verbessert wurden.
- Das Justiz- und Frauenministerium forderte zum Zwecke der Kontrolle
der Verwendung von Fördermitteln von Frauenhäusern namentliche
Listen der dort aufgenommenen geschützten Frauen und Kinder.
Hiergegen wandten sich die Frauenhäuser, weil sie eine große
Gefahr für die untergebrachten Frauen und Kinder befürchteten,
wenn diese Listen in falsche Hände gerieten. Auf unsere Intervention
hin gibt sich das Ministerium künftig mit einer pseudonymisierten
Aufstellung zufrieden, die sowohl Kontrollierbarkeit als auch Vertraulichkeitsschutz
gewährleistet.
- Das Internet steckt voller Risiken für die Privatsphäre
der Nutzerinnen und Nutzer. In unserer Reihe Safer Surfen
bieten wir umfangreiche Hilfestellungen zum Selbstdatenschutz rund
um das Thema Sicherheit im Internet. Die Servicewebseiten
unter www.datenschutzzentrum.de/selbstdatenschutz/ wurden im Berichtszeitraum
aktualisiert und bieten neben Aspekten wie Internet-Sicherheit und
Verschlüsselung auch Informationen zur Anwendung von neuen
Datenschutztechnologien für den eigenen Computer.
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