23. Tätigkeitsbericht (2001)
4.4 |
Verfassungsschutz |
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4.4.1 |
Sicherheitsüberprüfungen datenschutzgerecht
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Bei den Sicherheitsüberprüfungen der Mitarbeiter der Verwaltung besteht derzeit ein hoher Datenschutzstandard. Bei der anstehenden gesetzlichen Regelung des Sicherheitsüberprüfungsverfahrens sollte deshalb die Funktion eines zentralen Sicherheitsbeauftragten des Landes beibehalten werden.
Die derzeit noch geltenden Richtlinien über Sicherheitsüberprüfungen ("Sicherheitsrichtlinien") sehen einen zentralen Sicherheitsbeauftragten
des Landes vor. Er führt die Sicherheitsakten, in denen sich die Sicherheitserklärung des Betroffenen mit detaillierten Angaben zu seiner und zu dritten Personen sowie etwaige Hinweise auf Sicherheitsrisiken befinden.
Die Zentralisierung gewährleistet zum einen einen landeseinheitlichen Standard und zum anderen die zur Wahrung der Zweckbindung erforderliche Distanz zur Personaldatenverarbeitung in den Beschäftigungsdienststellen. In vielen kleineren Behörden könnte eine wirksame personelle Trennung zwischen Personalsachbearbeitung und Geheimschutz nicht sichergestellt werden. Neben diesen datenschutzrechtlichen Aspekten sprechen aus unserer Sicht auch die Gesichtspunkte der Verwaltungseffizienz dafür, eine zentrale Bündelung dieser Spezialaufgaben bei dem Sicherheitsbeauftragten des Landes beizubehalten. Das Innenministerium möchte trotzdem künftig die Verantwortung für geheimschutzrelevante Entscheidungen auf die Dienststellen vor Ort verlagern. Wir werden uns im Gesetzgebungsverfahren (vgl. 21. TB, Tz. 4.3) gegen eine solche Lösung aussprechen.
Anlässlich einer Kontrolle wurde deutlich, dass sich der Sicherheitsbeauftragte und die Verfassungsschutzbehörde bei den Dienststellen im Landes- und Kommunalbereich aktiv darum bemühen, die Anzahl der Personen, die sicherheitsüberprüft werden, auf das erforderliche Maß zu begrenzen. So waren zum Prüfungszeitpunkt in ganz Schleswig-Holstein lediglich 15 Personen bis zum Grad "streng geheim" ermächtigt und hatten daher die eingriffsintensivste Form der so genannten Sicherheitsüberprüfung durchlaufen müssen.
Die Prüfung erbrachte folgende Ergebnisse:
Die Verfassungsschutzbehörde und der Sicherheitsbeauftragte stimmten einer Aussonderung derartiger Unterlagen für die Zukunft zu.
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