Der Landtag diskutierte in einem Sonderausschuß "Verfassungsreform" eine Reihe von Vorschlägen für die Ergänzung der Landesverfassung. Wir sind der Meinung, daß eine Verfassung nicht nur bewahrenden Charakter haben darf, sondern auch die Zukunft mitgestalten muß. Deshalb haben wir die Aufnahme eines Artikels mit folgendem Wortlaut vorgeschlagen:
Artikel 9a
Teilhabe an der Informationsgesellschaft
- Zur Teilhabe aller an allgemein verfügbaren Informationen und an den Nutzungen der Informations- und Kommunikationstechnik fördert das Land den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den Aufbau einer geeigneten Infrastruktur.
- Informationen aus dem öffentlichen Bereich sollen allen zugänglich gemacht werden, soweit nicht schützenswerte Interessen Dritter oder das Wohl der Allgemeinheit entgegenstehen.
Wahlweise Abs. 3 oder eigener Artikel:
- Zur Wahrung des Rechts der Bürgerinnen und Bürger auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten wählt der Landtag für die Dauer von sechs Jahren die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz; einmalige Wiederwahl ist zulässig. Die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist in der Ausübung des Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Das nähere regelt ein Gesetz.
Absatz 1 sollte dem Ziel dienen, die Vorteile der Informationsgesellschaft nicht nur einigen wenigen, die die Informationstechnik beherrschen und über genügend Geldmittel verfügen, sich mit dieser Technik auszustatten, sondern möglichst allen zugute kommen zu lassen. Dadurch soll ein Zerfall der Gesellschaft in "information rich" und "information poor" vermieden werden.
Absatz 2 sollte das Signal zur Öffnung der Informationssammlungen der Verwaltung für alle Bürgerinnen und Bürger sein. Die skandinavischen Länder, zu denen Schleswig-Holstein eine Brückenkopffunktion einnehmen möchte, verfügen bereits über derartige Informationszugangsrechte. Soeben hat die Europäische Union in Artikel 255 des Vertrages von Amsterdam die Öffnung der Unterlagen der Kommission, des Europaparlaments und des Rates für die Bürgerinnen und Bürger der Union beschlossen. In unseren Augen ist es nur eine Frage der Zeit, bis Deutschland und die Bundesländer dem Beispiel vieler europäischer Nachbarstaaten und der USA folgen werden und allgemeine Informationszugangsrechte gewähren.
Absatz 3 sollte die Arbeit der Dienststelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz verfassungsrechtlich absichern, so wie dies bereits in einer Reihe von Ländern geschehen ist und in Schleswig-Holstein schon bei der letzten Verfassungsreform im Jahre 1990 vorgesehen war.
Der Sonderausschuß "Verfassungsreform" hat unserem Vorschlag mehrheitlich zugestimmt und dem Plenum seine Annahme empfohlen. Dort kam leider die notwendige 2/3-Mehrheit nicht zustande.
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