Der heutige Datenschutz - was ist zu beachten?
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 12.02.2019
bei der Regionalkonferenz des Kreisseniorenbeirats Ostholstein in Ratekau
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 12.02.2019
bei der Regionalkonferenz des Kreisseniorenbeirats Ostholstein in Ratekau
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 25.01.2019
bei der NUBIT (Messe Digitalisierung, Automatisierung, Sicherheit) in Kiel
Der Kompetenzverbund Software Systems Engineering (KoSSE) und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) haben am 14. November 2018 einen gemeinsamen Workshop zur neuen Datenschutz-Anforderung „Data Protection by Design“ durchgeführt.
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 06.12.2018
bei dem Seminar "Digitale Souveränität, Datenhandel, Dateneigentum" des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. in Kassel
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 14.11.2018
bei dem KoSSE-Workshop "Data Protection by Design" in Kiel
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 10.11.2018
bei dem Medienkompetenztag Schleswig-Holstein in Kiel
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 26.10.2018
bei der Veranstaltung "Digitalisierung und Schule - Wie wird der Bildungsinhalt digital?" der Friedrich-Ebert-Stiftung in Neumünster
https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/vortraege/20181026_DigitaleSchule_Neumuenster_Hansen.pdf
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 23.10.2018
bei der Fachtagung "Datenschutz. Datensicherheit." des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. in Lübeck
Die Posse um Klingelschilder an Häusern schlägt hohe Wellen. Ist es wirklich so, dass die Datenschutz-Grundverordnung den Namen am Klingelschild verhindert? Muss der Vermieter erst schriftliche Einwilligungen einsammeln? Wie sieht die datenschutzgerechte Praxis aus?
In der Verwaltung wird zurzeit geprüft, inwieweit Algorithmen und Verfahren der Künstlichen Intelligenz die Bearbeitung der Aufgaben vereinfachen oder auch erst ermöglichen können. Dabei geht es vielfach nicht um personenbezogene Daten, sondern um Sachdaten, beispielsweise bei Wettervorhersagen, Prüfungen der Stabilität von Brücken oder Planungen von Verkehrswegen und Stromtrassen. Was bedeutet diese Entwicklung für das Recht auf freie Informationen? Was bedeutet dies für das dahinter stehende Prinzip der Kontrollierbarkeit des Verwaltungshandelns?