3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Startschuss DSGVO: Was muss ich wissen? Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 30.05.2018
bei der Fachmesse INNO IT in Kiel
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 30.05.2018
bei der Fachmesse INNO IT in Kiel
Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 23.05.2018
bei der Veranstaltung "Cyber Security - Fit for the Future" in Lübeck
Wegen eines technischen Defektes ist die E-Mail-Anbindung des ULD derzeit ausgefallen. Auch wenn Ihnen keine Fehlermeldungen angezeigt werden: Wir können derzeit nicht per E-Mail kommunizieren. An der Beseitigung der Störung wird bereits gearbeitet, derzeit kann jedoch nicht gesagt werden, wann die volle Funktionalität wieder hergestellt sein wird.
Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.
Es ist geschafft, jedenfalls der erste Akt: Heute verabschiedete der Schleswig-Holsteinische Landtag ein neues Landesdatenschutzgesetz, das wichtige Umsetzungen der EU-Datenschutzreform leistet. Dieses Gesetz tritt zum 25. Mai in Kraft.
Noch gut ein Monat, bis die Datenschutz-Grundverordnung gilt: für alle, die personenbezogene Daten verarbeiten. Einige Organisation sind schon beim Feinschliff, anderen fehlt noch Basiswissen. Und viele fragen sich: Was ist konkret zu tun?
Am 05.06.2018 um 9:30 Uhr wird der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) das Urteil zur datenschutzrechtlichen Verantwortung in Sachen Facebook-Fanpages (Az.: C-210/16) verkünden.
Das Verfahren vor dem EuGH basiert auf sechs Vorlagefragen, die das Bundesverwaltungsgericht am 25.02.2016 in dem Verwaltungsrechtsstreit zwischen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein an den EuGH gerichtet hat.
Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.
Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.