Montag, 15. Januar 2001

Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht

Entbindungen von der Schweigepflicht sind zweckmäßigerweise schriftlich einzuholen. Die Schweigepflichtentbindung muss auf der freien Entscheidung des Patienten beruhen, der auf die Folgen einer Verweigerung einer Einwilligung hinzuweisen ist. Sollte bereits eine ältere Einwilligungserklärung vorliegen, überzeugen Sie sich, dass diese nicht inzwischen vom Patienten widerrufen wurde. Im Folgenden listen wir die Punkte auf, die in jeder Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht enthalten sein müssen.

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Montag, 15. Januar 2001

Herausgabe von Unterlagen über ärztliche Behandlungen an gerichtlich bestellte Betreuer

Patienten steht grundsätzlich gegenüber dem behandelnden Arzt ein Anspruch auf Auskunftserteilung über die zu ihrer Person gespeicherten Daten bzw. Einsichtnahme in ärztliche Krankenunterlagen zu. Patienten, für die ein Betreuer gemäß § 1896, 1897 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gerichtlich bestellt wurde, machen diese Ansprüche gegenüber dem behandelnden Arzt meist nicht selbst geltend. Statt dessen nimmt der Betreuer diese Rechte im Namen des Patienten wahr.
Ob durch die Auskunftserteilung an einen Betreuer die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB verletzt wird, hängt im Einzelfall davon ab, ob der Betreuer befugt ist, die gewünschten Informationen zu verlangen und zu erhalten.

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Montag, 15. Januar 2001

Verwahrung von Patientenakten nach Auflösung einer Arztpraxis durch Tod

Wie ist im Falle des Todes eines Arztes mit den Patientendaten zu verfahren? Was haben Erben zu beachten, und wie verhält es sich, wenn keine Erben vorhanden sind? Der vorliegende Beitrag erläutert diese Fragen aus rechtlicher Sicht und gibt Erben eine erste Hilfestellung.

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Montag, 15. Januar 2001

Auflösung einer Gemeinschaftspraxis – Wie ist mit den Patientendaten zu verfahren?

Wenn sich eine Gemeinschaftspraxis auflöst, stellt sich für die Ärzte u.a. die Frage, wer welche Patientendaten verwahren darf. Diese Empfehlung des ULD zeigt aus standes- und datenschutzrechtlicher Sicht die Möglichkeiten auf, wie mit den Patientendaten zu verfahren ist.

 

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Freitag, 15. Dezember 2000

Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe

(hier insbes. zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die personenbezogene Zusammenarbeit)

Im Rahmen der Vorbereitung zur Beantwortung des Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, F.D.P. und der Abgeordneten des SSW im Landtag Schleswig-Holstein (vom 15.12.2000; LT-Drs. 15/567 - neu) wurde das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gebeten, aus seiner Sicht die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe darzustellen. Der Beitrag wurde den zuständigen Landesministerien als Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestellt. 

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Mittwoch, 15. März 2000

Prüfbericht zur datenschutzrechtlichen Kontrolle der Feststellung ehelicher Lebensgemeinschaften durch den Ermittlungsdienst und die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Kiel, Ordnungsamt am 02. und

in anonymisierter und leicht überarbeiteter Form 
Aktenzeichen: LD4/4a-25.05/99.001 
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