Data Protection by Design and by Default
Talk from Marit Hansen
Data Protection Commissioner Schleswig-Holstein, Germany
on 16 April 2021
at the Data Protection in the Digital Era Conference,
İstanbul Üniversitesi Hukuk Fakültesi
Talk from Marit Hansen
Data Protection Commissioner Schleswig-Holstein, Germany
on 16 April 2021
at the Data Protection in the Digital Era Conference,
İstanbul Üniversitesi Hukuk Fakültesi
Stand 11.11.2020
Bezogen auf die Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme, Stand 23.10.2020
Die vorliegende Checkliste stellt die wesentlichen Anforderungen an Videokonferenzsysteme der „Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme“ der DSK in verkürzter Form dar. Sie soll den Verantwortlichen bei der Überprüfung, ob ein Videokonferenzsystem datenschutzkonform ist sowie bei der Erfüllung seiner Transparenz- und Dokumentationspflichten unterstützen. Aus der Erfüllung sämtlicher bzw. Nicht-Erfüllung einzelner Anforderungen kann nicht unmittelbar auf die Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit geschlossen werden.
Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.
Mit Datum des 31.12.2018 ist die „Landesverordnung über die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten“ (Datenschutzverordnung, DSVO) vom 05.12.2013, GVOBl. 2013 S. 554, außer Kraft getreten. Von der Ermächtigung in § 7 Abs. 2 LDSG zum Erlass einer Nachfolgeverordnung hat die Landesregierung bisher keinen Gebrauch gemacht.
Zur Erleichterung der Erstellung der erforderlichen Dokumentationsunterlagen zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes gibt das Unabhängig Landeszentrum für Datenschutz die nachfolgenden Hinweise. Sie sind in ihrer Struktur an die bisherigen Regelungen der DSVO angepasst.
Allgemeiner Widerspruch gegen Kamerafahrten | Widerspruch gegen Google Streetview | Widerspruch gegen Apple Look Around
Verschiedene Anbieter sammeln Kameradaten, um damit ihre jeweilien Geoinformationsdienste aufzuwerten. Um dieser Nutzung zu Widersprechen, wenden Sie sich an den jeweiligen Anbieter.
Wir haben Anschriften und Formulierungsvorschläge zusammengestellt für folgende Anbieter:
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) ist auf dem Tag der offenen Tür im Landeshaus mit einem Informationsstand vertreten.
Neben der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten, dem Landesbeauftragten für Politische Bildung, dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und dem Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl,- und Zuwanderungsfragen präsentiert sich das ULD von 10 bis 18 Uhr im "Besucherforum" im Erdgeschoss vor bzw. neben dem Plenarsaal.
https://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/tag-der-offenen-tuer/ [Extern]
16. Juni 2019, 10:00 bis 18:00 Uhr
Schleswig-Holsteinischer Landtag
Landeshaus
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 05.06.2018 hat klargestellt: Facebook-Fanpage-Betreiber sind gemeinsam mit Facebook für den Datenschutz verantwortlich. Nun stellt sich die Frage: Was ist zu tun?
Heute ist ein historischer Tag für den Datenschutz: Ab heute, dem 25.05.2018, gilt nämlich die Datenschutz-Grundverordnung. Damit erhält der Datenschutz in Europa ein neues Fundament.
Zum 5. Mal verleiht das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) der Stadtverwaltung Bad Schwartau ein Datenschutzauditzeichen. Damit steht die Stadtverwaltung in Schleswig-Holstein für eine vorbildliche und ordnungs¬gemäße Datenverarbeitung in vorderster Reihe.
Informationen und Folien zu den ULD-Vorträgen auf der Digitalen Woche Kiel vom 18.09.-22.09.2017