Gütesiegel für LN-Card, Stand 21.11.2006
6-10/2004
Rezertifiziert am 14.02.2007
Befristet bis 14.02.2009
Erstzertifizierung 04.10.2004
Bonuskarte für Abonnenten der Lübecker Nachrichten
Audit: Stadt Norderstedt, Erweiterung des Personalverwaltungs- und Informationssystems
Prüfnummer: 16/2007
Befristet bis 30.01.2010
Erweiterung des Personalverwaltungs- und Informationssystems der Stadt Norderstedt
5: Stellungnahmen
Gesetzentwurf zur Anpassung der gefahrenabwehrrechtlichen und verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen
Schreiben des ULD vom 16.01.2007 an die Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtags zum
Gesetzentwurf zur Anpassung der gefahrenabwehrrechtlichen und verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen, LT-Drs. 16/670
Anpassungsvorschlag des Innenministeriums vom 4. Dezember 2006
5: Stellungnahmen
Datenschutz bei Akteneinsicht und Gesprächsbegleitung durch die kommunale Gleichstellungsbeauftragte - Kein allgemeines Recht auf Einsicht in Verwaltungsvorgänge der Fachbereiche -
Fragestellung
Im Zusammenhang mit Fragen zur Rechtsstellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten eines Kreises wurde das ULD um Stellungnahme gebeten. Konkret war zu klären, ob die kommunale Gleichstellungsbeauftragte aus ihrer Rechtsstellung ein Recht auf Einsicht in Verwaltungsakten eines Fachbereiches geltend machen kann. Dabei ging es im konkreten Fall um Akten, die in einem Verfahren nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) geführt wurden. Die Frage nach einem solchen Einsichtsrecht wäre in der Praxis besonders relevant für das Tätigwerden des Jugendamtes im Bereich Kinder- und Jugendhilfe, welches sich nach dem 8. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) richtet.
Die Problematik lässt sich, soweit datenschutzrechtliche Aspekte betroffen sind, in zwei Themenkomplexe aufteilen. Zum einen geht es um die Frage, ob der Gleichstellungsbeauftragten Kraft Amtes ein genuines Akteneinsichtsrecht bzw. allgemeines Zugangsrecht zu personenbezogenen Einzelvorgängen in den Fachdiensten der Verwaltung zusteht. Zum anderen ist die Problematik angesprochen, ob die Gleichstellungsbeauftragte berechtigt ist, in der Position eines Bevollmächtigten oder Beistands nach § 13 des zehnten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB X) aufzutreten, und welche Auswirkungen dies ggf. auf ihr Zugangsrecht zu Informationen hat.
Die hier angestellten Überlegungen lassen sich auf Gemeinden übertragen, wobei statt auf die Kreisordnung auf die entsprechenden Vorschriften der Gemeindeordnung abzustellen ist.
Audit: Stadt Pinneberg, Gestaltung und Ausrichtung der Datenverarbeitung sowie Anschluss des Verwaltungsnetzes an externe Netzwerke
Prüfnummer: 15/2006
Befristet bis 19.12.2009
Gestaltung und Ausrichtung der Datenverarbeitung sowie Anschluss des Verwaltungsnetzes an externe Netzwerke
Audit: Gemeindeverwaltung Ratekau
Prüfnummer: 14/2006
Befristet bis 01.12.2009
Verarbeitung personenbezogener Daten mit IT-Systemen
Überwachung bringt nichts und macht aggressiv
Dieser Beitrag von Thilo Weichert erschien – in leicht abgeänderter Form – in „Ossietzky“, Zweiwochenschrift für Politik / Kultur / Wirtschaft Nr. 23 vom 18.11.2006, S. 875-877
5: Stellungnahmen
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder
Die Bundesregierung hat den oben genannten Gesetzesentwurf dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet.
Gütesiegel für Modul "EVA Beitrag" der "Erweiterten Verwaltungsanwendung - EVA", Version 2.09
4-8/2006
Zertifiziert am 28.08.2006
Befristet bis 28.08.2008
Branchenlösung für Industrie- und Handelskammern, die zentral bei der IHK-GfI gehostet und IHKn zur Verfügung gestellt wird. Das Modul EVA Beitrag dient der Verwaltung, Veranlagung und Erhebung von Beiträgen.
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