Dienstag, 27. November 2012 5: Stellungnahmen
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
Mit Beschluss vom 24.01.2012, 1 BvR 1299/05, hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des § 113 Abs. 1 Satz 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) festgestellt. Die Regelung wurde zugleich nur noch für eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2013 für anwendbar erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, weil sie nicht den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genügt. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft soll der vom Bundesverfassungsgericht geforderten verfassungskonformen Ausgestaltung Rechnung getragen werden. Dazu sieht der Entwurf eine Änderung des § 113 TKG sowie Änderungen diverser Fachgesetze vor. Zu diesem Gesetzentwurf nehmen wir Stellung, wobei wir unsere Stellungnahme auf einige grundlegende Aspekte beschränken:
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Verfahrensvorschlag zu Segeberger "Gutachtenschwärzung"
Nach der nochmaligen Erörterung des Falls einer Kindeswohlgefährdung im Kreis Segeberg im Sozialausschuss des Landtags Schleswig-Holstein am 15.11.2012 und nach öffentlicher Kritik an der Bereitstellung nur eines teilanonymisierten, also „geschwärzten“ Gutachtens von Prof. Reinhard Wolff machte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) einen Verfahrensvorschlag, über den einerseits der Sozialdatenschutz gewahrt, andererseits größtmögliche Transparenz und Kontrolle in dem heftig diskutierten Fall hergestellt werden soll:
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Schreiben des ULD an den Kreis Bad Segeberg vom 19. November 2012
Mittwoch, 21. November 2012 2: Pressemitteilungen
Sozialdatenschutz und demokratische Kontrolle im Fall einer Kindeswohlgefährdung: Verfahrensvorschlag zu Segeberger „Gutachtenschwärzung“
Nach der nochmaligen Erörterung des Falls einer Kindeswohlgefährdung im Kreis Segeberg im Sozialausschuss des Landtags Schleswig-Holstein am 15.11.2012 und nach öffentlicher Kritik an der Bereitstellung nur eines teilanonymisierten, also „geschwärzten“ Gutachtens von Prof. Reinhard Wolff machte das ULD einen Verfahrensvorschlag, über den einerseits der Sozialdatenschutz gewahrt, andererseits größtmögliche Transparenz und Kontrolle in dem heftig diskutierten Fall hergestellt werden soll:
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Internet – nationaler und europäischer Regelungsbedarf beim Datenschutz
Thilo Weichert
Vortrag beim 31. RDV-Forum am 21.11.2012 in Köln
"Internet – nationaler und europäischer Regelungsbedarf beim Datenschutz" vollständig lesen Samstag, 17. November 2012 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Datenschutz in Verein und Verbänden
Thilo Weichert, Leiter des ULD
Landesverband Schleswig-Holstein der
Gartenfreunde e.V.
Gustav-Heinemann-Bildungsstätte Bad Malente
17.11.2012
Donnerstag, 27. September 2012 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Datenschutz bei Zahnarztpraxis, KZV und Krankenkassen
Thilo Weichert
Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein, Leiter des ULD
KZV Schleswig-Holstein
Kiel, 27.09.2012
Montag, 24. September 2012 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Illegal Data Processing as a Business Modell – the Facebook Case [engl.]
Thilo Weichert, Head of Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Contribution to the
IFIP World Computer Congress (WCC2012)
24 September 2012 Amsterdam
Towards an Innovative, Secure and Sustainable Information Society
Session: Social Media – an Irreversable Innovation?
"Illegal Data Processing as a Business Modell – the Facebook Case [engl.]" vollständig lesen Freitag, 21. September 2012 Datenschutzverstoß als Geschäftsmodell – der Fall Facebook
Beitrag von Thilo Weichert in der DuD 10/2012
Mit dem Börsengang im Mai 2012 hat Facebook einige Milliarden Dollar eingesammelt. Dies war nur durch eine personenbezogene Datenverarbeitung möglich, die in Deutschland und Europa gegen Datenschutzrecht verstößt. Der Beitrag untersucht, weshalb ein datenschutzwidriges Geschäftsmodell zumindest mittelfristig erfolgreich sein konnte und wie dies in Zukunft verhindert werden kann.
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