3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Risiko und Rechenschaftspflicht – Anforderungen der DSGVO in die Praxis übersetzen
Vortrag von
Dr. h.c. Marit Hansen
am 04.05.2023
auf der Jahrestagung der Datenschutzbeauftragten in Graz
Vortrag von
Dr. h.c. Marit Hansen
am 04.05.2023
auf der Jahrestagung der Datenschutzbeauftragten in Graz
Die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) fordert Nachbesserungen des Entwurfs einer Verordnung für den Europäischen Gesundheitsdatenraum, damit das Datenschutzniveau der Datenschutz-Grundverordnung und der Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht ausgehöhlt wird. In ihrer nun veröffentlichten Stellungnahme vom 27. März 2023 kritisiert die Datenschutzkonferenz den Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zur Schaffung und Regulierung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space – EHDS) . Damit ergänzt die Datenschutzkonferenz die Kritik des Europäischen Datenschutzausschusses.
Seit einiger Zeit werden insbesondere auf Medienwebsites vermehrt sogenannte „Pur-Abo-Modelle“ angeboten. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) hat nun ihren Beschluss zur „Bewertung von Pur-Abo-Modellen auf Websites“ vom 22.03.2023 veröffentlicht.
Am 18. März 2023 ist Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Spiros Simitis verstorben. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) trauert um einen der Begründer und Gestalter des Datenschutzes in Deutschland und Europa. Mit ihm verliert der Datenschutz einen eloquenten Fürsprecher und zugleich einen feinsinnigen und klugen Verteidiger, der neugierig und versiert neue Entwicklungen aufgriff und konstruktiv weiterdachte. Grieche von Geburt, Europäer aus Überzeugung und Datenschützer aus Leidenschaft.
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 vorgelegt. Der Bericht gibt einen Überblick über die vielfältigen Themen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit, die von Hansen und ihren Mitarbeitenden im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) im vergangenen Jahr bearbeitet wurden. Zum täglichen Geschäft gehören leider auch zahlreiche Datenpannen, die vermieden hätten werden müssen – und dies selbst im sensiblen Gesundheitsbereich.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat gestern eine Stellungnahme zum Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission zum EU-US-Datenschutzrahmen (EU-U.S. Data Privacy Framework) verabschiedet. Darin begrüßt er wesentliche Verbesserungen wie die Einführung von Anforderungen an Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit für die nachrichtendienstliche Datenerhebung in den USA und den neuen Rechtsbehelfsmechanismus für betroffene Personen aus der EU. Gleichzeitig äußert der EDSA Bedenken und bittet um Klarstellungen zu mehreren Punkten. Diese betreffen insbesondere bestimmte Rechte betroffener Personen, die Weiterübermittlung personenbezogener Daten, den Umfang der Ausnahmen, die vorübergehende Massenerfassung von Daten und die praktische Funktionsweise des Rechtsbehelfsmechanismus.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder bewertet Zugriffsmöglichkeiten öffentlicher Stellen von Drittländern auf personenbezogene Daten, die nach Art. 28 DSGVO im Auftrag im EWR verarbeitet
werden.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder bewertet Zugriffsmöglichkeiten öffentlicher Stellen von Drittländern auf personenbezogene Daten, die nach Art. 28 DSGVO im Auftrag im EWR verarbeitet
werden.
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, übernimmt für das Jahr 2023 turnusmäßig den Vorsitz der Konferenz der unabhängigen Daten-schutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK). Die DSK hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten.
Vor dem Europäischen Gerichtshof fand am Dienstag, den 17. Januar 2023, die mündliche Verhandlung in dem Verfahren „Deutsche Wohnen“ (C-807/21) statt. Hintergrund ist ein Bußgeld der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) in Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen das Unternehmen wegen der ausufernden Speicherung von Mieterdaten. Vor dem EuGH geht es nun um die Grundsatzfrage, ob eine ein Unternehmen betreibende juristische Person in Deutschland nach den Grundsätzen des EU-Rechts unmittelbar für Datenschutzverstöße nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sanktioniert werden kann, ohne dass eine Ordnungswidrigkeit einer natürlichen und identifizierten Leitungsperson festgestellt werden muss. Solche Vorgaben sind der DSGVO fremd.