Hinweise für Unternehmen zur Verpflichtungserklärung nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz
Nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes haben die Unternehmen die Pflicht, ihre Mitarbeiter - soweit diese bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind - bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Aus Beweisgründen wird empfohlen, diese Erklärung schriftlich abzufassen, für die hier ein Muster vorgestellt wird.
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Rechtsbehelfe im Datenschutz - Die Rolle der Datenschutzbeauftragten
Beitrag für die Konferenz Europäische Rechtsakademie Sicherung des Grundrechts auf Datenschutz in der EU Paris
von Thilo Weichert, Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Die Antwort Europas auf die US-amerikanische Missachtung des Datenschutzes
5: Stellungnahmen
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnische Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
Stellungnahme zum mit Stand vom 18.08.2014 veröffentlichten Referentenentwurf, abrufbar unter
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/Entwurf_IT-Sicherheitsgesetz.pdf?__blob=publicationFile
2: Pressemitteilungen
ULD benennt Korrekturbedarf beim IT-Sicherheitsgesetz
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat Ende August 2014 den Entwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes veröffentlicht und zur fachlichen Diskussion gestellt (siehe dazu schon die ULD-PE vom 20.08.2014). Inzwischen hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hierzu eine umfangreiche und detaillierte Stellungnahme erarbeitet und dem BMI zur Kenntnis gegeben. Darin wird das Anliegen des Entwurfes nachdrücklich begrüßt.
Im Detail sieht das ULD jedoch noch starken Korrekturbedarf.
Gütesiegel für Verfahren zur Akteneinlagerung der recall Information Services GmbH
3-8/2006
Rezertifiziert am 15.10.2014
Befristet bis 15.10.2016
Erstzertifizierung: 03.08.2006
Im Rahmen eines Auftrags zur Akteneinlagerung erfolgt gemäß des Schutzbedarfs sowohl die reine Archivierung von Akten als auch das Bereitstellen einer externen Akten-/Archivhaltung mit Anforderungsmöglichkeit durch den Kunden.
Audit: Gemeindeverwaltung Ratekau
Prüfnummer 30/2014
Befristet bis 06.10.2017
Interne automatisierte Datenverarbeitung
Anbindung des internen Netzes an externe Netze
2: Pressemitteilungen
Gemeindeverwaltung Ratekau: Erneut Datenschutzaudit für vorbildliche IT-Sicherheit bestanden
Der Bürgermeister der Gemeinde Ratekau, Herr Thomas Keller, erhielt heute von der stellvertretenden Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), Marit Hansen, ein Datenschutzaudit-Zertifikat für die vorbildliche Gewährleistung der IT-Sicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Gemeindeverwaltung.
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Vortrag: Ist die NSA schon in der Schule
Vortrag von Thilo Weichert
auf dem Medienkompetenztag 2014
der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
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