Freitag, 16. Januar 2015 2: Pressemitteilungen
E-Health-Gesetzentwurf ist für ULD enttäuschend
Der soeben vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte Entwurf eines sog. „E-Health-Gesetzes“ enttäuscht aus Datenschutzsicht – so die Einschätzung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Er wird seinem Anspruch, „für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ zu sorgen, nicht im Ansatz gerecht und verfolgt insbesondere das Ziel, endlich die seit neun Jahren überfällige Telematik-Infrastruktur (TI) und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit finanziellen Sanktionen und Anreizen durchzusetzen. Diese TI ist eine zentrale und notwendige Grundvoraussetzung für sichere medizinische Kommunikation. Um allerdings die bisherigen Widerstände gegen die TI und die eGK zu überwinden, bedarf es weiterer Anstrengungen. Dieser E-Health-Gesetzesentwurf reicht nach Ansicht des ULD nicht, um die Angst vor dem gläsernen Patienten und der Verletzung des Medizindatenschutzes zu überwinden.
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Datenschutzrechtliche Bewertung der Regelungen zum „Financial Blocking“ zur Verhinderung illegalen Glücksspiels im Internet
Die Ausarbeitung des ULD-Leiters befasst sich mit der Frage, inwieweit die Regelung zum Financial Blocking im Glücksspielstaatsvertrag zur Verhinderung illegalen Glücksspiels mit Datenschutzrecht vereinbar ist und welche Datenverarbeitungen hierzu erlaubt sind. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass eine effektive Durchsetzung des Financial Blocking unter Beachtung des Datenschutzrechtes nicht möglich ist.
"Datenschutzrechtliche Bewertung der Regelungen zum „Financial Blocking“ zur Verhinderung illegalen Glücksspiels im Internet" vollständig lesen Samstag, 10. Januar 2015 Hinweise zur datenschutzgerechten Übergabe einer Arztpraxis mit Patientenakten und zum Wechsel von Betriebsärzten
Das Patientengeheimnis ist Grundlage für die Vertrauensbeziehung zwischen Patientin bzw. Patient und Arzt. Gibt ein Arzt seine Praxis auf oder beendet ein Betriebsarzt seine Tätigkeit für einen Betrieb, so stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die vorhandenen Patientenakten vom Nachfolger übernommen werden dürfen.
[Stand: Dieser Beitrag wurde am 10.4.2015 überarbeitet.]
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Disziplinübergreifendes "Privacy by Design"
Vortrag der ULD-Leiterin Marit Hansen auf dem
Annual Privacy Forum 2015
in Luxemburg zu "Privacy and Data Protection by Design – Cross-over of
Multiple Disciplines" (Englisch)
Freitag, 5. Dezember 2014 2: Pressemitteilungen
Neuer Kriterienkatalog 2.0 für Datenschutz-Gütesiegel: Moderner Datenschutz für wegweisende IT-Produkte
Das ULD hat einen neuen Kriterienkatalog für das Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein veröffentlicht. Die zahlreichen Änderungen und Erweiterungen waren aufgrund von Gesetzesänderungen und neuer Rechtsprechung erforderlich. Der Kriterienkatalog 2.0 orientiert sich zudem an den sechs Gewährleistungszielen des Datenschutzes: Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Transparenz, Nicht-Verkettbarkeit und Intervenierbarkeit. IT-Produkte mit vorbildlichem Datenschutz müssen diese Ziele in einen vernünftigen Ausgleich bringen. Betroffene können so sicher sein, dass mit ihren Daten verantwortungsvoll umgegangen wird. Einsetzende Stellen reduzieren die Gefahr von ggf. existenzbedrohenden Zwischenfällen.
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Datenschutz - Unüberwindbare Hürde für Wissensmanagement?
Vortrag des ULD-Leiters Thilo Weichert im Wissenschaftszentrum Kiel für die Gesellschaft für Wissenschaftsmanagement (GfWM)
Freitag, 14. November 2014 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Eingangsstatement "Im Netz mit doppeltem Boden" Kunsthalle zu Kiel
Diskussionsrunde „Im Netz mit doppeltem Boden“ in der Kunsthalle zu Kiel am Freitag, 14.11.2014, 18:00
Eingangsstatement von Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein - ULD zum Verhältnis des Datenschutzes zur Kunst
"Eingangsstatement "Im Netz mit doppeltem Boden" Kunsthalle zu Kiel" vollständig lesen Freitag, 14. November 2014 7: FAQ - Häufig gestellte Fragen
Die Notwendigkeit der datenschutzrechtlichen Aufklärung Betroffener im Rahmen der Erfassung und Verfolgung von Verkehrsverstößen im fließenden Verkehr mittels automatisierter Datenverarbeitung
Diese Frage ist Teil der FAQ "Häufig gestellte Fragen zum Bereich Verkehrsrecht"
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