3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Cybercrime, Hacking, Datenschutz: Was ist zu tun?!
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 28.02.2019
in Kaltenkirchen
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 28.02.2019
in Kaltenkirchen
The risk of WiFi Tracking has been well recognized. New trends in the automotive industry promise a rapid growth of the number of mobile access points (and thus affected data subjects). While tracking of WiFi-users has been recognized as high potential risk, the risk has already been realized at large scale today for users of mobile access points. In particular, two major location services are already operational today across Europe and systematically report the locations of a large percentage of mobile access points to central collection points controlled by entities outside of Europe. Considering the high data protection risk inherent in location tracking of individuals, this raises the need for mitigation to new levels of urgency.
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 12.02.2019
bei der Regionalkonferenz des Kreisseniorenbeirats Ostholstein in Ratekau
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 25.01.2019
bei der NUBIT (Messe Digitalisierung, Automatisierung, Sicherheit) in Kiel
Gegen den Erhalt von unerwünschten Mails kann man sich im Allgemeinen nicht wehren. Wer eine E-Mail-Adresse kennt, kann an diese (technisch gesehen) eine Nachricht schicken. Dies kann man mit der Papierwelt vergleichen: Wer eine Post-Adresse kennt, kann dorthin einen Brief senden. Ob der Versand rechlich zulässig ist, ist eine andere Frage - insbesondere bei Werbung. Ist der Absender ein echtes Unternehmen, gibt es oft Möglichkeiten, dem weiteren Erhalt von Werbenachrichten zu widersprechen, meist am Fuß der E-Mail in Form eines sog. Opt-Out-Links. Doch diese Links können trügerisch sein: Auch unlautere Absender fügen solche vermeintlichen Abbestell-Links in ihre E-Mails ein. Das Klicken darauf führt dann allerdings nicht zu einer funktionierenden Widerspruchsseite, sondern vielmehr zu einer Seite, die den Widerspruch nur vortäuscht. In Wahrheit wird die Tatsache gespeichert, dass die Ursprungsnachricht überhaupt gelesen wurde. Eine E-Mailadresse, deren Besitzer nachweislich die E-Mails liest, ist für Werbetreibende deutlich attraktiver.
Klicken Sie also nur auf Abmelde-Links, wenn Sie sich sicher sind, dass der Absender Vertrauenswürdig ist. In allen anderen Fällen hilft nur ein beherztes Löschen der E-Mail.
Ähnlich wie bei einem Brief, bei dem der Urheber jeden beliebigen Absender auf den Umschlag schreiben kann, ermöglichen auch E-Mails die Benutzung beliebiger Absenderadressen.
Wenn in E-Mail-Konten oder Server eingebrochen wird, erbeuten die Angreifer oft Adressen mit Kontext: Sie wissen dann, wer mit wem in Kontakt stand und können diese Information später nutzen. Dazu werden Betrugsmails mit Absendern versehen, von denen der Angreifer weiß, dass sie einmal in Kontakt mit dem Betrugsopfer standen. Dadurch soll die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, dass die Empfänger auf Links in der Nachricht klicken oder Anhänge öffnen.
Helfen kann hier nur gesunde Skepsis. Die Tatsache, dass Absender bekannt sind, bedeutet nicht viel. Wenn Inhalt oder Ausdrucksweise der Mail auffällig von der bisherigen Konversation abweichen, sollte man hellhörig werden. Bei Zweifeln hilft dann nur eine Rückfrage beim vermeintlichen Absender, ob die Nachricht echt ist.
In eingen Fällen können Sie schon an Kopfzeilen oder in der Übersicht neu eingegangener Nachrichten sehen, dass etwas nicht stimmt:
Steht dort beispielsweise als Absender "Landeshauptstadt Kiel <info @ advertising-ABCD . efg>", so wird diese Nachricht nicht von der Stadt Kiel stammen, denn diese nutzt kaum die (fiktive) Firma advertising-ABCD zum Versand ihrer E-Mails. Das gleiche gilt, wenn anstelle von Landeshauptstadt Kiel der Name eines Bekannten, dahinter aber eine völlig unbekannte oder untypische E-Mail-Adresse steht. Wieder gilt: gesunde Skepsis.
Im Allgemeinen ist das bloße Anzeigen einer E-Mail ungefährlich. Voraussetzung ist, dass aktive Inhalte wie JavaScript nicht automatisch ausgeführt und externe Inhalte nicht nachgeladen werden. Sind diese Bedingungen erfüllt, kann eine Mail keinen Schaden anrichten, wenn sie angezeigt wird. Links in der Nachricht oder Angänge sollten aber unter keinen Umständen angeklickt werden, wenn Zweifel am wahren Urheber der Nachricht bestehen.
Für weitere Informationen zum Thema empfehlen wir die Seiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI):
Der Kompetenzverbund Software Systems Engineering (KoSSE) und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) haben am 14. November 2018 einen gemeinsamen Workshop zur neuen Datenschutz-Anforderung „Data Protection by Design“ durchgeführt.
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 06.12.2018
bei dem Seminar "Digitale Souveränität, Datenhandel, Dateneigentum" des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. in Kassel
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 14.11.2018
bei dem KoSSE-Workshop "Data Protection by Design" in Kiel
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 10.11.2018
bei dem Medienkompetenztag Schleswig-Holstein in Kiel
Der Kompetenzverbund Software Systems Engineering und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz diskutieren die neue Anforderung „Data Protection by Design“.
Der Workshop am 14.11.2018 von 13 bis 17 Uhr in der IHK zu Kiel steht allen Interessierten offen und ist kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten unter www.diwish.de.