Donnerstag, 14. November 2019 Vorsicht bei Einbindung von Analyse-Diensten auf Websites – Website-Betreiber sollten ihr Angebot überprüfen
Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen, Beschwerden und Kontrollanregungen weist die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein auf Folgendes hin:
Hinsichtlich der rechtlichen Bewertung der Einbindung von Analyse-Diensten auf Websites und Apps haben sich die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in der Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien[Extern] auf ein gemeinsames Rechtsverständnis geeinigt.
Rechtsauffassungen, die unter Berücksichtigung der Rechtslage vor dem 25.05.2018 veröffentlicht wurden, wie z. B. die „Hinweise des HmbBfDI zum Einsatz von Google Analytics“, sind überholt und werden von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder nicht mehr vertreten.
Anbieter von Telemedien sind aufgrund von Art. 5 Abs. 1, 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die sie durch die Einbindung von Analyse-Diensten in ihren Angeboten zu verantworten haben, nachzuweisen.
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Achtung, Webseiten-Betreiber: Bitte Einbindung von Analyse-Diensten überprüfen
Vielen Nutzerinnen und Nutzern im Internet ist nicht bewusst, dass mit dem Aufruf einer Webseite häufig nicht nur eine Verbindung zu dem Anbieter aufgebaut wird, sondern auch eingebundene Dienstleister die Klicks sehen und auswerten können. Besonders bekannt sind Analyse-Dienste, die das Nutzungsverhalten analysieren oder die Nutzenden beim Surfen über verschiedene Webangebote beobachten („Tracking“). Nicht jeder Webanbieter hat bei der Einbindung solcher Dienste das Datenschutzrecht im Blick.
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Standard-Datenschutzmodell V2
Die Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf Ihrer Sitzung am 6.11.2019 in Trier die Version 2.0 des SDM verabschiedet.
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Datenschutz – Chancen und kluge Nutzung digitaler Medien in der Selbsthilfe!
Vortrag von Marit Hansen und Christian Krause
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz
am 24.10.2019
in Kiel
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Die Datenschutzbeauftragten vor Ort – Vorsorge ist besser als Nachsorge
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 22.10.2019
auf der Jahrestagung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Wien, Österreich
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Datenschutz in Pflegeeinrichtungen
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 21.10.2019
bei der Veranstaltung Pflege 2019 des bad e.V.in Kiel
"Datenschutz in Pflegeeinrichtungen" vollständig lesen Donnerstag, 12. September 2019 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Was macht künstliche Intelligenz mit meinen Daten?
Vortrag von Benjamin Walczak (ULD)
am 12. September 2019
im Rahmen der Digitalen Woche Kiel 2019
"Was macht künstliche Intelligenz mit meinen Daten?" vollständig lesen Donnerstag, 12. September 2019 2: Pressemitteilungen
Rückenwind für den Datenschutz – Bundesverwaltungsgerichtsurteil in Sachen Facebook-Fanpages
Schon seit 2011 läuft der Rechtsstreit zu Facebook-Fanpages: Damals hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein per Anordnung aufgegeben, ihre Facebook-Fanpage aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße zu deaktivieren. Mittlerweile haben sich das Verwaltungsgericht Schleswig, das Oberverwaltungsgericht Schleswig, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der Europäische Gerichtshof und wieder das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigt.
Nachdem der Europäische Gerichtshof im Juni 2018 die gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook und Fanpage-Betreibern festgestellt hatte, entschied das Bundesverwaltungsgericht am 11.09.2019 nach der mündlichen Verhandlung, dass eine Datenschutzbehörde den Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen kann.
In Kurzform bedeutet das Urteil:
- Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Verantwortlichkeit der Betreiber von Facebook-Fanpages.
- Das ULD durfte damals gegen Fanpage-Betreiber eine Anordnung erlassen, zumal ein Vorgehen gegen Facebook zuständigkeitshalber nicht geboten war.
- Zur Herstellung datenschutzkonformer Zustände kann eine Anordnung zur Deaktivierung der Fanpage ein verhältnismäßiges Mittel sein.
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Pseudonymisierung: Anforderungen, Risiken und Methoden
Vortrag von Benjamin Walczak (ULD)
am 10. September 2019
im Rahmen der Digitalen Woche Kiel 2019
"Pseudonymisierung: Anforderungen, Risiken und Methoden" vollständig lesen Samstag, 7. September 2019 2: Pressemitteilungen
Facebook-Dating – aus Datenschutzsicht ein klarer Abtörner
Das soziale Netzwerk Facebook hat einen neuen Dienst angekündigt: Facebook-Dating. Die Einführung in Europa ist für das Jahr 2020 geplant, in den USA ist der Dienst schon jetzt nutzbar. Datenschützer wie Marit Hansen sehen dieses neue Angebot kritisch.
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