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Datenschutzfreundliches Grundkonzept der Corona-Warn-App – Freiwilligkeit darf nicht durch zweckwidrige Nutzung untergraben werden!
Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehördendes Bundes und der Länder
Mit der am 16. Juni 2020 durch den Bund vorgestellten Corona-Warn-App steht ein freiwilliges Instrument mit einer dezentralenSpeicherung auf dem jeweiligen Smartphone zur Nachverfolgung eventueller Infektionen zur Verfügung.