Freitag, 28. September 2018 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Privacy & Data Protection in IoT and Smart Cities and something on the ECJ case on Facebook fan pages
Vortrag (Keynote) von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 28.09.2018
bei dem European Data Ethics Forum 2018 in Kopenhagen
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KI – Impuls Privacy und Datenschutz
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 27.09.2018
bei dem Workshop "AG 3 – IT-Sicherheit und Privacy, Recht und Ethik" der "Plattform Lernende Systeme" in Berlin
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Die Datenschutz-Grundverordnung und ihre Umsetzung im Praxisalltag
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 15.09.2018
bei dem Ostsee-Symposium des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte e.V., Landesverband Schleswig-Holstein, in Kiel
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Standard-Datenschutzmodell: Anwender können mit ersten Bausteinen arbeiten
Mit dem Standard-Datenschutzmodell (SDM) wird eine Methode bereitgestellt, mit der Verantwortliche und Aufsichtsbehörden bei der Entwicklung, bei der Datenschutzberatung und bei der Prüfung von Datenverarbeitungen beurteilen können, ob personenbezogene Daten datenschutzkonform verarbeitet werden. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat empfohlen, dieses Modell zur Erprobung anzuwenden. Die ersten Bausteine stehen zur Verfügung.
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Beschluss der DSK zu Facebook Fanpages
Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder – Düsseldorf, 5. September 2018
Mit Urteil vom 5. Juni 2018 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Aktenzeichen C-210/16, entschieden, dass eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook-Fanpage-Betreiberinnen und Betreibern und Facebook besteht. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in ihrer Entschließung vom 6. Juni 2018 deutlich gemacht, welche Konsequenzen sich aus dem Urteil für die gemeinsam Verantwortlichen – insbesondere für die Betreiberinnen und Betreiber einer Fanpage – ergeben.
Bei einer gemeinsamen Verantwortlichkeit fordert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unter anderem eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten, die klarstellt, wie die Pflichten aus der DSGVO erfüllt werden.
"Beschluss der DSK zu Facebook Fanpages" vollständig lesen