Donnerstag, 28. Juni 2018 7: FAQ - Häufig gestellte Fragen
Verantwortlichkeiten und Pflicht zur Benennung von behördlichen Datenschutzbeauftragten bei öffentlichen Stellen
Gemäß Art. 37 Abs. 1 Buchst. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Behörden und öffentliche Stellen verpflichtet, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Zwar sind nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Verantwortliche unter einer bestimmten Betriebsgröße von der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ausgenommen. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Behörden und andere öffentliche Stellen. Diese haben unabhängig von der Größe in jedem Fall einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Aufgrund der unterschiedlichen Organisationsstrukturen und Trägerschaften öffentlicher Stellen ist die Zuordnung der Verantwortlichkeit für die Verarbeitung personenbezogener Daten teilweise nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen in Zweifelsfragen weiterhelfen:
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Digitalisierung in Schleswig-Holstein – Chancen durch Open Source
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in seiner Plenumssitzung am 14. Juni 2018 einstimmig beschlossen, dass die Nutzung quelltextoffener Software („Open Source“) künftig eine besondere Rolle spielen soll. Bei solcher Software ist der Programmcode offengelegt und daher im Gegensatz zur Closed-Source-Software überprüfbar. In dem Beschluss des Landtages wird das Ziel benannt, „möglichst viele Verfahren bei wesentlichen Änderungen oder der Neuvergabe auf Open-Source-Software umzustellen“.
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Handlungsbedarf für Facebook-Fanpage-Betreiber, Handlungsbedarf für Facebook
Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 05.06.2018 hat klargestellt: Facebook-Fanpage-Betreiber sind gemeinsam mit Facebook für den Datenschutz verantwortlich. Nun stellt sich die Frage: Was ist zu tun?
"Handlungsbedarf für Facebook-Fanpage-Betreiber, Handlungsbedarf für Facebook" vollständig lesen Dienstag, 5. Juni 2018 2: Pressemitteilungen
Betreiber von Facebook-Fanpages tragen Datenschutz-Verantwortung!
Der Bayerische Landesbeauftragte
für den Datenschutz
Europäischer Gerichtshof bestätigt die Auffassung deutscher Datenschutzaufsichtsbehörden: Betreiber von Facebook-Fanpages können für Datenverarbeitungen von Facebook (mit)verantwortlich sein
"Betreiber von Facebook-Fanpages tragen Datenschutz-Verantwortung!" vollständig lesen Dienstag, 5. Juni 2018 2: Pressemitteilungen
Administrators of Facebook Pages are controllers under EU Data Protection Law
Der Bayerische Landesbeauftragte
für den Datenschutz
EU Court of Justice confirms the position of Schleswig-Holstein data protection authority: Administrators of Facebook Pages are jointly responsible for data processing operations of Facebook
"Administrators of Facebook Pages are controllers under EU Data Protection Law" vollständig lesen Dienstag, 5. Juni 2018 EuGH-Urteil Facebook-Fanpages vom 5. Juni 2018
Urteil des Gerichtshofes (Große Kammer) vom 5. Juni 2018
Rückblick: Am 25. Februar 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Verwaltungsrechtsstreit zwischen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH (WAK) und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sechs Vorlagefragen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet.
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