Audit: CAU Kiel, Institut für Informatik / DV zur Einlagerung von Blut- und Gewebeproben
Prüfnummer 03/2003
Befristet bis 24.06.2006
Die von der CAU Kiel gemeinsam mit der Firma Schering AG konzipierte DV-Infrastruktur zur sicheren und pseudonymen Einlagerung und Verwahrung von Blut- und Gewebeproben
5: Stellungnahmen
Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerden zum "Großen Lauschangriff"
Der Große Lauschangriff lässt von dem unantastbaren Kernbereich des Art. 13 GG kaum noch etwas übrig. Er berührt die Privatheit in höchstem Maße und belässt dem Einzelnen nicht mehr die grundgesetzlich garantierte private Rückzugsmöglichkeit. Dabei muss die Regelung im Kontext mit den in den Jahren zuvor stetig verschärften strafermittlungsrechtlichen Eingriffsbefugnissen betrachtet und es muss bedacht werden, dass weitere Begehrlichkeiten folgen werden, ohne dass die Erforderlichkeit für die zurückliegenden Gesetzesverschärfungen bereits abgeklärt ist. Die von der Bundesregierung in Aussicht genommene Vergabe von Forschungsaufträgen zur Gewinnung weiterer Erkenntnisse über die Anwendung des Instruments kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass vor Schaffung dieses neuen Eingriffsinstruments eine objektive Rechtstatsachenanalyse hätte durchgeführt werden müssen, um die Erforderlichkeit und Eignung nachvollziehbar zu begründen. Die Regelungen zur Durchführung des Großen Lauschangriffs sind deshalb aus den in der Stellungnahme dargelegten Gründen insgesamt als verfassungswidrig abzulehnen.
So viel Datenschutz muss an jedem PC-Arbeitsplatz sein
"So viel Datenschutz muss an jedem PC-Arbeitsplatz sein" vollständig lesenMS-Windows 2000: Sicherheitsmaßnahmen und Restrisiken
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