Kernpunkte:
- Fortbildungsveranstaltungen der DATENSCHUTZAKADEMIE
- Sommerakademie „Digitale Datenräume und Archive“
13 DATENSCHUTZAKADEMIE Schleswig-Holstein
Die DATENSCHUTZAKADEMIE Schleswig-Holstein ist für die Konzeption und Organisation der Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig. So wird beispielsweise den behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten das Fachwissen der DSGVO und anderer einschlägiger Gesetze vermittelt.
13.1 Fortbildungsveranstaltungen im Programm der DATENSCHUTZAKADEMIE

Im Schulungsjahr 2024 hat sich die DATENSCHUTZAKADEMIE auf Grundlagenkurse in den folgenden Bereichen konzentriert:
- behördlicher Datenschutz,
- betrieblicher Datenschutz,
- Standard-Datenschutzmodell / Datenschutz-Folgenabschätzung
Die Dauer der Fortbildungskurse lag bei zwei bis drei Tagen. Die Kurse im Bereich behördlicher und betrieblicher Datenschutz unterteilten sich in rechtliche und technische Inhalte. Die Teilnehmenden konnten sich so das nötige Datenschutz-Know-how erarbeiten, bestehendes Wissen vertiefen und sich untereinander vernetzen.
Die aktuellen Fortbildungsveranstaltungen finden Sie unter:
https://www.datenschutzzentrum.de/akademie/
Kurzlink: https://uldsh.de/tb43-13-1a
13.2 Sommerakademie – jährliche Datenschutzkonferenz in Kiel
Die alljährlich an einem Montag im Spätsommer stattfindende Sommerakademie der DATENSCHUTZAKADEMIE stand im Jahr 2024 unter dem Motto „Digitale Datenräume und Archive: Brückenschlag zwischen Vergangenheit und Zukunft“. Die Konferenz wurde im Jahr 2024 in inhaltlicher Kooperation mit dem Landesarchiv Schleswig-Holstein durchgeführt. Teilnehmende aus dem gesamten Bundesgebiet fanden den Weg nach Kiel, um über Datenschutz und Datensicherheit sowie Fragen des Archivrechts oder der Informationsfreiheit zu diskutieren.
Hintergrund der Sommerakademie 2024 war die Entwicklung, dass seit einigen Jahren auf allen Ebenen – von Europa über Deutschland bis hin nach Schleswig-Holstein – Datenstrategien zum Datenteilen erarbeitet werden: Daten sollen in größerem Umfang und in besserer Qualität genutzt werden, um Vorteile für die Weiterentwicklung von Staat, Gesellschaft, Wirtschaft und Forschung auszuschöpfen. Es gelten dabei aber weiterhin die gesetzlichen Schutzpflichten, insbesondere das Datenschutzrecht, um die Rechte der betroffenen Personen zu wahren. Datentreuhänder können in den Datenstrategien eine wichtige Funktion einnehmen, beispielsweise beim Aufbau von Datenräumen zu Gesundheit oder Mobilität.
Eine ganz besondere Rolle spielen die Archive im öffentlichen Bereich: Alle heutigen Datenschutzgesetze enthalten weitreichende Ausnahmebestimmungen für die Archive, die sich als verlässliche Datentreuhänder ein besonderes Vertrauen verdient haben. Ein reflektierter Umgang mit Informationen muss sich in der Praxis niederschlagen, in der es Zielkonflikte zwischen informationeller Selbstbestimmung und Erinnerungsauftrag zu lösen gilt. Nicht immer sind die Regelungen eindeutig. Auch in der eigentlich gesetzlich geregelten Zusammenarbeit zwischen Behörden und öffentlichen Archiven sorgt das Thema Datenschutz häufig für Diskussionen.
So widmete sich die Sommerakademie 2024 der Debatte zum Verhältnis von Datenschutz und Archivierung, aber auch Informationsfreiheit. Die Vorträge der eingeladenen Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft sind unter dem folgenden Link abrufbar:
https://www.datenschutzzentrum.de/sommerakademie/2024/
Kurzlink: https://uldsh.de/tb43-13-2a
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