3 Telefonie im Landeshaus
Die Einführung einer neuen Telefonlösung im Haus des Landtages stellt sich dem ULD als gut geführtes Projekt dar, in dem Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit von Anfang an berücksichtigt werden.
Der Landtag beschloss, die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für das Bereitstellen von Apparaten und den Betrieb einer Telefonanlage neu zu ordnen. Das ULD war von der Landtagsverwaltung bereits in der Planungsphase beratend hinzugezogen worden. Die wesentlichen Merkmale einer datenschutzfreundlichen Lösung wurden frühzeitig festgelegt und flossen in die Ausschreibungsanforderung ein. Danach müssen sämtliche administrativen Tätigkeiten an der Anlage revisionssicher protokolliert werden. Als weitere Sicherheitsmerkmale wurden z. B. die Grundzüge der Firewallarchitektur festgelegt. Auf sicherheitskritische Sonderfunktionen und Leistungsmerkmale wurde bewusst verzichtet. Die Administration erfolgt durch den Landtag selbst, sodass ein direkter Zugriff auf das System besteht und schwer kontrollierbare Mängel bei Dienstleistern keine negativen Auswirkungen auf Funktionalität und Datenschutz haben können. Die vorausschauende Projektplanung machte bei der Umsetzung lediglich in Einzelpunkten Korrekturen notwendig, sodass einem erfolgreichen Start der neuen Telefonielösung nichts im Wege stand.
Besonders datenschutzfreundlich ist die Verarbeitung der Gebührendaten. Diese findet nämlich gar nicht statt. Der Landtag hat mit dem Telekommunikationsanbieter eine „Flatrate“ vereinbart. Eine Erhebung der Gebührendaten wie die Telefonnummern der anrufenden und gerufenen Teilnehmer kann entfallen – aus Sicht des ULD eine mustergültige, weil datensparsame Lösung.
Das ULD hat die Landtagsverwaltung bei der Erstellung der für eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung notwendigen Dokumentation beraten und sowohl die Herstellerdokumentation als auch IT- und Sicherheitskonzept des Landtages geprüft. Das für den Datenschutz im Landtag zuständige Datenschutzgremium wurde intensiv mit einbezogen.
Was ist zu tun?
Eine gute Projektorganisation ist die Voraussetzung für einen datenschutzfreundlichen Betrieb. In Zukunft müssen die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig überprüft werden. Zwischen dem ULD und der Landtagsverwaltung wurde hierzu eine regelmäßige Beratung vereinbart.
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