Freitag, 26. November 2010 Gütesiegel für Datenschutzkonformes Verfahren zur Vernichtung von Datenträgern aller Art, Stand: November 2010
4-6/2004
Rezertifiziert am 26.11.2010
Befristet bis 26.11.2012
Erstzertifizierung 10.06.2004
Vernichtung von Akten, Datenträgern und Mikrofilmen durch die Firma Reisswolf Akten- und Datenvernichtung GmbH & Co. KG, Hamburg, im Auftrag für Auftraggeber aus dem öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich.
(Die Vernichtung von Mikrofilmen ist seit der Rezertifizierung am 26.11.2010 nicht mehr von der Zertifizierung umfasst.)
"Gütesiegel für Datenschutzkonformes Verfahren zur Vernichtung von Datenträgern aller Art, Stand: November 2010" vollständig lesen Donnerstag, 11. November 2010 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Banken – im Spannungsfeld von Informationsfreiheit und Datenschutz
Vortrag von Thilo Weichert auf dem 16. Rostocker Bankentag "Datenschutz und Bankgeschäft", OLG Rostock, am 11. November 2010
"Banken – im Spannungsfeld von Informationsfreiheit und Datenschutz" vollständig lesen Freitag, 12. Mai 2006 Audit Kurzgutachten 2006: Institut für Informatik der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Von der CAU Kiel und der Firma Schering AG konzipierte DV-Infrastruktur zur sicheren und pseudonymen Verwaltung von Blut- und Gewebeproben, genetischen und klinischen Daten, zur Anonymisierung von genetischen Proben und zur Information von Studienteilnehmern über ihre genetische Konstitution
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"Audit Kurzgutachten 2006: Institut für Informatik der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel" vollständig lesen Dienstag, 18. April 2006 5: Stellungnahmen
Gesetzesentwurf zur Anpassung der gefahrenabwehrrechtlichen und verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen des LVwG
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Anpassung der gefahrenabwehrrechtlichen und verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen des LVwG
Gesetzesentwurf der Landesregierung (Stand 7. März 2006), LT-Drs. 16/670
"Gesetzesentwurf zur Anpassung der gefahrenabwehrrechtlichen und verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen des LVwG" vollständig lesen Freitag, 15. Juli 2005 5: Stellungnahmen
Sichere Informationsgesellschaft, Bekämpfung der Computerkriminalität und Datenschutz
Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission KOM(2000) 890,
zugleich Kritik des Entwurfs einer "Convention on Cyber-Crime" des Europarats (PC-CY (2000) Draft No. 25 Rev.)
"Sichere Informationsgesellschaft, Bekämpfung der Computerkriminalität und Datenschutz" vollständig lesen Freitag, 15. Juli 2005 5: Stellungnahmen
Stellungnahme des ULD zur Novellierung der DNA-Analyse im Strafverfahren
(Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums "Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse")
"Stellungnahme des ULD zur Novellierung der DNA-Analyse im Strafverfahren" vollständig lesen Freitag, 2. Juli 2004 Betriebliche Datenschutzbeauftragte in Apotheken
Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz in vielen Apotheken Pflicht. Die Organisation des Datenschutzes in Apotheken ist keine einfache Aufgabe: Wie gestalte ich die EDV, wie die Informationsabläufe, wie die Abschottung gegen unberechtigte Kenntnisnahmen? Für die Beantwortung dieser sowie ähnlicher Fragen hat der Apotheker selbst oft weder die nötige Zeit noch das nötige Know-how. Dies ist Grund genug, einen Mitarbeiter als betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, selbst wenn eine gesetzliche Pflicht hierfür nicht besteht.
"Betriebliche Datenschutzbeauftragte in Apotheken" vollständig lesen Dienstag, 23. März 2004 5: Stellungnahmen
ULD zu den Konsequenzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff
(Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 und 1 BvR 1084/99)
"ULD zu den Konsequenzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff" vollständig lesen Mittwoch, 14. Januar 2004 Genetischer Fingerabdruck ist nicht gleich Fingerabdruck
Diese Reaktion von Dr. Thilo Weichert auf einen Artikel der Tageszeitung "taz" vom 14.01.2004 setzt sich mit der weit verbreiteten, aber falschen Annahme auseinander, aus persönlichkeitsrechtlicher Sicht habe der "genetische Fingerabdruck" keine weiter gehende Qualität als der "normale" Fingerabdruck. Diese Annahme spielt eine zentrale Rolle bei der Frage, ob der genetische Fingerabdruck im Rahmen von Strafverfahren einfacher (ohne Richtervorbehalt) und umfassender eingesetzt werden kann und darf.
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