Vorbereitung auf die DSGVO durch Unternehmen: Identifikation von Handlungsfeldern
Ab dem 25. Mai 2018 muss jedes Unternehmen die Vorgaben der DSGVO und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) umgesetzt und in den Unternehmensalltag integriert haben. Diese Neuerungen nehmen wir zum Anlass, Ihnen als kleinem oder mittelständischem Unternehmen Hilfestellung zur Umsetzung des neuen Datenschutzrechts zu geben. Mit den folgenden Fragen möchten wir Ihnen helfen, die Bereiche in Ihrem Unternehmen zu identifizieren, in denen Sie schon gut vorbereitet sind und die Bereiche, in denen es bis zum 25. Mai 2018 noch Handlungsbedarf für Sie gibt.
Facebook-Fanpages: Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof
Die Frage der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Betreiber von Facebook-Fanpages ist nun Gegenstand einer mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Rechtssache wurde zur Entscheidung an die Große Kammer verwiesen.
Positionspapier des ULD zum Safe-Harbor-Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 6. Oktober 2015, C-362/14
Dieses Positionspapier richtet sich an nichtöffentliche und öffentliche Stellen in ihrer Funktion als verantwortliche Stellen für Datenverarbeitungen (§ 3 Abs. 7 BDSG/§ 2 Abs. 3 LDSG) und soll verdeutlichen, welche Folgen das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein aus dem „Safe-Harbor-Urteil“ des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 06.10.2015, C-362/14, zieht.
Zunächst wird dargestellt, welche Aussagen der EuGH in seinem Urteil getroffen bzw. nicht getroffen hat (1). Das Positionspapier nimmt danach Stellung zu der Frage, welche Handlungsoptionen nach dem Urteil für die EU-Kommission bestehen (2), auf Basis welcher Rechtsgrundlagen eine Übermittlung personenbezogener Daten in die USA noch in Betracht kommt bzw. nicht mehr zulässig ist (3) und wie mit den Standardvertragsklauseln umzugehen ist (4). Schließlich wird dargestellt, welche Auswirkungen die gerichtliche Entscheidung – soweit dies derzeit absehbar ist – auf die Prüftätigkeit des ULD hat (5).
Revisionsbegründung des ULD im Gerichtsverfahren zu Fanpages
"Revisionsbegründung des ULD im Gerichtsverfahren zu Fanpages" vollständig lesenHinweise für Unternehmen zur Verpflichtungserklärung nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz
Nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes haben die Unternehmen die Pflicht, ihre Mitarbeiter - soweit diese bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind - bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Aus Beweisgründen wird empfohlen, diese Erklärung schriftlich abzufassen, für die hier ein Muster vorgestellt wird.
Illegaler Datenhandel - Das Geschäft mit Ihren Bankdaten
Verbraucherdatenschutz
Meldung zum Register nach § 38 BDSG
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