3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
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➡️ [ausgebucht]
zur Anmeldung
Aufgrund der begrenzten Teilnehmendenzahl und unseres Tätigkeitsschwerpunktes sind derzeit nur Anmeldungen aus Schleswig-Holstein möglich.
Sie kommen von Außerhalb Schleswig-Holsteins? Dann lassen Sie sich gerne auf die Warteliste für "Restplätze" setzen. Schreiben Sie uns dazu eine E-Mail an akademie@datenschutzzentrum.de.
Zielgruppe
Datenschutzbeauftragte, Leitung des Datenschutzmanagements, Projektmitarbeiterinnen und –mitarbeiter bei DSFA-Projekten, IT-Sicherheitsbeauftragte, Verantwortliche, Juristinnen und Juristen, IT-Administrator*innen
Voraussetzung für den Kurs: Eine grobe Orientierung im Datenschutzrecht und Erfahrung mit Herausforderungen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen sollten vorliegen.
Termin
Dienstag, 21.05.2024 - Mittwoch, 22.05.2024
Dauer
Beginn am ersten Tag: 10:00 Uhr
Ende am letzten Tag: 16:00 Uhr
Am 25. Mai 2018 ging es los: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelte von nun an die Verarbeitung personenbezogener Daten und damit die Pflichten der Verantwortlichen und die Rechte der betroffenen Personen. In den fünf Jahren ihrer Geltung hat sich die Datenverarbeitung in Europa verändert: Digitalisierung durchdringt fast alle Lebensbereiche, für viele sind Smartphones und Cloud Computing zur Selbstverständlichkeit geworden, und die Anwendungen der Künstlichen Intelligenz übernehmen Aufgaben im Job und im Privatleben.
Vortrag von
Dr. h.c. Marit Hansen
am 04.05.2023
auf der Jahrestagung der Datenschutzbeauftragten in Graz
Die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) fordert Nachbesserungen des Entwurfs einer Verordnung für den Europäischen Gesundheitsdatenraum, damit das Datenschutzniveau der Datenschutz-Grundverordnung und der Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht ausgehöhlt wird. In ihrer nun veröffentlichten Stellungnahme vom 27. März 2023 kritisiert die Datenschutzkonferenz den Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zur Schaffung und Regulierung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space – EHDS) . Damit ergänzt die Datenschutzkonferenz die Kritik des Europäischen Datenschutzausschusses.
Seit einiger Zeit werden insbesondere auf Medienwebsites vermehrt sogenannte „Pur-Abo-Modelle“ angeboten. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) hat nun ihren Beschluss zur „Bewertung von Pur-Abo-Modellen auf Websites“ vom 22.03.2023 veröffentlicht.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder bewertet Zugriffsmöglichkeiten öffentlicher Stellen von Drittländern auf personenbezogene Daten, die nach Art. 28 DSGVO im Auftrag im EWR verarbeitet
werden.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder bewertet Zugriffsmöglichkeiten öffentlicher Stellen von Drittländern auf personenbezogene Daten, die nach Art. 28 DSGVO im Auftrag im EWR verarbeitet
werden.
Vor dem Europäischen Gerichtshof fand am Dienstag, den 17. Januar 2023, die mündliche Verhandlung in dem Verfahren „Deutsche Wohnen“ (C-807/21) statt. Hintergrund ist ein Bußgeld der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) in Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen das Unternehmen wegen der ausufernden Speicherung von Mieterdaten. Vor dem EuGH geht es nun um die Grundsatzfrage, ob eine ein Unternehmen betreibende juristische Person in Deutschland nach den Grundsätzen des EU-Rechts unmittelbar für Datenschutzverstöße nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sanktioniert werden kann, ohne dass eine Ordnungswidrigkeit einer natürlichen und identifizierten Leitungsperson festgestellt werden muss. Solche Vorgaben sind der DSGVO fremd.