Gütesiegel für OPEN/PROSOZ, Version 2015.3.0.0
6-8/2007
Rezertifiziert am 04.08.2016
Befristet bis 04.08.2018
Erstzertifizierung am 27.08.2007
Dialogsystem für den Einsatz im Bereich der sozialen Sicherung
6-8/2007
Rezertifiziert am 04.08.2016
Befristet bis 04.08.2018
Erstzertifizierung am 27.08.2007
Dialogsystem für den Einsatz im Bereich der sozialen Sicherung
03-04/2009
Rezertifiziert am 12.07.2016
Befristet bis 12.07.2018
Erstzertifizierung: 17.04.2009
Schulverwaltungssoftware zur Verwaltung der Daten von Schülern, Lehrern und sonstigen zur Verwaltung und zum Betrieb einer Schule erforderlichen Personen
3-7/2016
Zertifiziert am 05.07.2016
Befristet bis 05.07.2018
Add-on für eine E-Mail-System auf Basis von De-Mail, das eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch das Verschlüsselungsverfahren S/MIME erlaubt.
08-11/2003
Rezertifiziert am 05.07.2016
Befristet bis 05.07.2018
Erstzertifizierung 25.11.2003
Schutz der Ressourcen im Netzwerk der Dataport gegen unberechtigte Zugriffe aus dem Internet durch Einschränken der Verbindungen von und zum Internet auf zulässige Dienste
Wichtige Schreiben per E-Mail zu versenden, ist praktisch: Es geht schnell, und die Empfänger können die Daten im digitalen Format gleich weiterverarbeiten. Aber ist es auch sicher?
Werden E-Mails über das Internet versandt, sind sie nicht gegen ein Mitlesen geschützt. Um die Vertraulichkeit der Nachrichten zu gewährleisten, muss man sie verschlüsseln. Zumindest für Berufsgruppen, die besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen unterliegen, sollte dies selbstverständlich sein. Achtung: Der Betreff der E-Mail und die Informationen über Sender und Empfänger sind trotzdem sichtbar.
Digitalisierung bringt neben Vorteilen wie der besseren Zugänglichkeit von Informationen auch Risiken mit sich, zum Beispiel den möglichen Verlust von Privatsphäre. Um die technischen und ethischen Perspektiven der Digitalisierung zu erforschen, haben sich die Universität Hamburg (UHH) und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein mit neun anderen Institutionen aus sieben Ländern im Forschungsnetzwerk „Constructing an Alliance for Value-driven Cybersecurity“ (CANVAS) zusammengeschlossen. Das Projekt, das von der Europäischen Kommission und dem Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation mit einer Million Euro gefördert wird, ist auf drei Jahre angelegt und startet im September 2016.
2-3/2005
Rezertifiziert am 02.06.2016
Befristet bis 02.06.2018
Erstzertifizierung 14.03.2005
Kollaborationstool für den Zugriff mehrerer Benutzer auf einen verschlüsselten Datenbestand zur gemeinsamen Bearbeitung von Dokumenten. Die Zertifizierung betrifft die Versionen TeamDrive Free, TeamDrive Personal und TeamDrive Professional.
Seit vielen Jahren berät das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Bürgerinnen und Bürger zum Thema Selbstdatenschutz. Darunter versteht man die Möglichkeiten für jede Nutzerin und jeden Nutzer, selbst Maßnahmen für Datenschutz zu ergreifen. Selbstdatenschutz beginnt beim Entscheiden, welche Daten man gegenüber anderen preisgibt. Bei der Internet-Nutzung helfen Selbstdatenschutz-Tools, um sich gegen unbefugte Zugriffe abzusichern oder um zu verhindern, dass man beim Surfen im Internet beobachtet werden kann. Wer E-Mail- oder Messenger-Dienste nutzt, kann die Inhalte auf dem Übertragungsweg verschlüsseln – das funktioniert jedenfalls dann, wenn sich die Nachricht für die berechtigten Empfänger auch wieder entschlüsseln lässt.
Selbstdatenschutz ist aber kein Allheilmittel: Wer im Datenschutz auf sich allein gestellt ist, kann sich nicht effektiv gegen eine Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten schützen. Deswegen richten sich die Datenschutzgesetze in Deutschland und Europa an die datenverarbeitenden Stellen, die die Einhaltung der Datenschutzanforderungen gewährleisten müssen.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat den am 25.02.2015 ergangenen Beschluss, mit dem das Bundesverwaltungsgericht Fragen der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt hat, ins Englische übersetzen lassen.
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Ursprüngliche Presseerklärung mit Hintergründen und einer Stellungnahme zu dem Beschluss vom 25.02.2016:
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1013-.html
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel
Tel: 0431 988-1200
Fax: -1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Heute, am 25. Mai 2016, beginnt die neue Ära im europäischen Datenschutzrecht: Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) tritt in Kraft. Sie wird mit ihren 99 Artikeln maßgeblich sein für die Datenschutzfragen in allen europäischen Mitgliedstaaten und damit einen Großteil des deutschen Datenschutzrechts ablösen. Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren, d. h. ab dem 25. Mai 2018, wird die Datenschutz-Grundverordnung in der gesamten Europäischen Union unmittelbar gelten.