Donnerstag, 12. Dezember 2019

Leitfaden "Grundlagen des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein"

Das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) gewährt Zugang zu Informationen bei informationspflichtigen Stellen und legt die Bedingungen für diesen Informationsanspruch fest. Dieser Leitfaden richtet sich sowohl an die informationspflichtigen Stellen, an die solche Anfragen gestellt werden, als auch an die Bürger, die Informationen begehren. Vermittelt werden soll ein Überblick über die Anforderungen und Grenzen des Informationszuganges nach dem IZG-SH.

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Donnerstag, 12. Dezember 2019

IZG-SH und Urheberrecht

Nach § 10 Satz 1 Nr. 2 IZG-SH kann die Gewährung des begehrten Informationszugangs im Einzelfall abzulehnen sein, wenn Dritte davon in ihren Urheberrechten betroffen wären. Die Regelung lautet:

„Soweit durch die Bekanntgabe von Informationen […] Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, verletzt würden, […] und das aus den Nummern 1 bis 4 jeweils folgende schutzwürdige private Interesse an der Geheimhaltung gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse überwiegt, ist der Antrag abzulehnen, es sei denn, die jeweils Betroffenen haben zugestimmt.

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Dienstag, 10. Dezember 2019

Bemessung der Kosten nach dem IZG-SH

Achtung: Seit dem 25.01.2025 ist eine neue Kostenverordnung zum IZG-SH gültig. Dieser Text bezieht sich noch auf die alte Version und wird zeitnah überarbeitet. Die aktuelle Ausgabe der Verordnung können Sie hier abrufen: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-UIGKostVSH2025rahmen[Extern]

In der Beratungspraxis des ULD zum IZG-SH stellt die Kostenfrage sowohl für Antragsteller als auch für informationspflichtige Stellen immer wieder eine erhebliche Unsicherheit und Herausforderung dar. Aus diesem Anlass hat das ULD die nachstehende Handreichung veröffentlicht.

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Montag, 9. Dezember 2019

7: FAQ - Häufig gestellte Fragen

Allgemeine FAQs zur Informationsfreiheit

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Montag, 9. Dezember 2019

E-Mails an Datenschutzbeauftragte vom 06.12.2019, Update am 31.01.2020

An das ULD wurde eine Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) gestellt, die vom ULD zu beantworten ist. Ihr Gegenstand  ist die Herausgabe von E-Mail-Adressen von Datenschutzbeauftragten, die dem ULD gemäß Artikel 37 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von Verantwortlichen gemeldet wurden. Das ULD muss als "informationspflichtige Stelle" derartige Anfragen bearbeiten. Anfragen nach dem IZG-SH müssen nicht begründet werden.
 

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Donnerstag, 5. Dezember 2019

2: Pressemitteilungen

Facebook-Fanpage-Verfahren: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts spricht deutliche Sprache

Darf eine Datenschutzbehörde anordnen, dass eine Facebook-Fanpage deaktiviert wird? Eine solche Anordnung hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) erlassen. Dies ist der Kern des Rechtsstreits zu Facebook-Fanpages, der seit 2011 läuft und bereits das Verwaltungsgericht Schleswig, das Oberverwaltungsgericht Schleswig, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, den Europäischen Gerichtshof und wieder das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt hat.

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Mittwoch, 27. November 2019

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

The Future of IoT: Toward More Secure and Human-Centered Devices

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Talk from Marit Hansen
State Data Protection Commissioner Schleswig-Holstein, Germany

on 27 November 2019

at the Internet Governance Forum (IGF) 2019 in Berlin

 

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Samstag, 23. November 2019

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Die Empfehlungen der Datenethikkommission: Bedeutung für die Informatik

Folien im PDF-Format
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Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein

am 23.11.2019

auf der FIfFKon19 in Bremen

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Donnerstag, 21. November 2019

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Digitalisierung in der Schule - Datenschutz mitdenken

Folien im PDF-Format
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Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein

am 21.11.2019

auf der Jahrestagung "Aufwachsen in überwachten Umgebungen: Wie lässt sich Datenschutz in Schule und Kinderzimmer umsetzen?" des Forum Privatheit in Berlin

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Mittwoch, 20. November 2019

2: Pressemitteilungen

Videoüberwachung im Fitness-Studio – nicht in Umkleiden!

Immer wieder beschweren sich Sporttreibende und Fitness-Fans bei der Landesbeauftragten für Datenschutz, Marit Hansen, über Videokameras in Fitness-Studios. Vor einigen Jahren hatte ihre Dienststelle, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD), vier Fitness-Studios in Schleswig-Holstein geprüft. Für alle vier Fitness-Studios stellte das ULD fest, dass die Videoüberwachung einiger Bereiche gegen das Datenschutzrecht verstieß, und untersagte daraufhin im  Juni 2017 die Überwachung dieser Bereiche.

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