Mittwoch, 15. Mai 2024 2: Pressemitteilungen
107. Sitzung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden am 14. und 15. Mai in Bremerhaven: Vorsitzwechsel
PRESSEMITTEILUNG
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ist am 14. und 15. Mai 2024 zur 107. Sitzung in Bremerhaven zusammengekommen. In intensiven Diskussionen wurden zahlreiche Datenschutzfragen erörtert, beispielsweise zu den Themen Regelungslücken im Umgang mit Patientendaten bei Schließung von Krankenhäusern, Anforderungen an die Sekundärnutzung genetischer Daten sowie zur Weiterentwicklung des Standard-Datenschutzmodells.
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107. Sitzung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden am 14. und 15. Mai in Bremerhaven
PRESSEMITTEILUNG
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 10. Mai 2024
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) wird am 14. und 15. Mai 2024 in Bremerhaven zum 107. Mal tagen. Den Vorsitz der Konferenz teilen sich in diesem Jahr die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. h. c. Marit Hansen, und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, nachdem die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Imke Sommer, den Konferenzvorsitz aufgrund ihrer Wahl zur Präsidentin des Bremer Rechnungshofs nicht mehr ausüben konnte. „So ein spontaner Vorsitzwechsel ist keine Routine für die Datenschutzkonferenz. Doch auch dies haben wir professionell gelöst“, so Hansen.
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Datenschutzkonferenz bezieht Position: Nationale Zuständigkeiten für die Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI‐VO)
PRESSEMITTEILUNG
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 8. Mai 2024
Im März 2024 hat das Europäische Parlament die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz angenommen. Nach Inkrafttreten der KI‐VO muss in Deutschland innerhalb von 12 Monaten eine behördliche Aufsichtsstruktur eingerichtet werden. Es besteht Handlungsbedarf für die Gesetzgeber in Bund und Ländern: Wer soll die Aufsicht wahrnehmen?
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Künstliche Intelligenz datenschutzkonform einsetzen: Datenschutzkonferenz veröffentlicht Orientierungshilfe für Unternehmen und Behörden
PRESSEMITTEILUNG
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 6. Mai 2024
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutzrechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor. Die Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ richtet sich an Unternehmen, Behörden und andere Organisationen. Im Sinne einer Checkliste dient das Papier als Leitfaden insbesondere für datenschutzrechtlich Verantwortliche, um KI-Anwendungen auszuwählen, zu implementieren und zu nutzen. Die Orientierungshilfe wird künftig weiterentwickelt und an aktuelle Entwicklungen angepasst.
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