6: Konferenzpapiere
Keine Umgehung der Informationsfreiheit durch Errichtung von Stiftungen bürgerlichen Rechts!
Entschließung der 42. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
in Deutschland vom 30. Juni 2022 in Kiel
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) stellt fest, dass sich das Informationsfreiheitsrecht gegenüber Stiftungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, nicht nach deren Organisationsform richten darf. Entscheidend ist die Natur der wahrgenommenen Aufgabe. Nehmen Stiftungen öffentliche Aufgaben wahr, hat die Öffentlichkeit einen Anspruch auf entsprechende Informationen – und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Stiftung öffentlichen oder bürgerlichen Rechts handelt.