Urteil des OVG Schleswig vom 25.11.2021, 4 LB 20/13: Anordnung zur Deaktivierung einer Fanpage im Jahr 2011 rechtmäßig
Nach der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG Schleswig) ist die gegenüber der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein im Jahr 2011 angeordnete Deaktivierung der Facebook-Fanpage rechtmäßig erfolgt.
Das Gericht urteilte, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten (Registrierungsdaten) von registrierten Nutzerinnen und Nutzern zur Erstellung der "Insights"-Statistik und die Verknüpfung und Speicherung dieser Daten zur Erstellung von Profilen und zu Werbezwecken eine zweckändernde Verarbeitung von Bestandsdaten nach dem damals geltenden Telemediengesetz darstellt, für die keine datenschutzrechtliche Erlaubnis vorlag.