Freitag, 28. August 2020 2: Pressemitteilungen
Kontaktdaten-Erfassung: Risiken auch bei Apps und Webservern
Die Corona-Bekämpfungsverordnung Schleswig-Holstein verpflichtet u. a. Gastronomen und Veranstalter zur Erfassung von Kontaktdaten ihrer Gäste. Diese Daten dürfen aber nicht in falsche Hände gelangen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat immer wieder auf Probleme hingewiesen: Sammlungen per Liste, herumfliegende Zettel, in Einzelfällen sogar Missbrauch der Daten. Geht es mit technischen Lösungen besser?
"Kontaktdaten-Erfassung: Risiken auch bei Apps und Webservern" vollständig lesen Freitag, 28. August 2020 Hinweise zur Erfassung von Kontaktdaten gemäß Corona-Bekämpfungsverordnung
Gemäß § 7 Abs. 1 Corona-Bekämpfungsverordnung Schleswig-Holstein (Corona-Verordnung) sind Gaststättenbetreiber wie auch andere Betreiber oder Veranstalter verpflichtet, bestimmte Kontaktdaten ihrer Gäste zu erheben. Nach § 4 Abs. 2 Corona-Verordnung müssen „Erhebungsdatum und -uhrzeit, Vor- und Nachname, Anschrift, sowie, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für einen Zeitraum von vier Wochen“ aufbewahrt und dann vernichtet werden.
"Hinweise zur Erfassung von Kontaktdaten gemäß Corona-Bekämpfungsverordnung" vollständig lesen