Dienstag, 30. April 2019

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Verbraucherinformatik - Impuls der Datenschutzaufsicht

Vortragsfolien im PDF-Format
Vortragsfolien im PDF-Format

Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein

am 30.04.2019

auf dem Experten-Workshop "Künstliche Intelligenz und Verbraucherpolitik: Chancen der Verbraucherinformatik" auf Einladung des Forschungszentrums Verbraucher, Markt und Politik (CCMP) der Zeppelin Universität in Kooperation mit ConPolicy - Institut für Verbraucherpolitik Berlin und dem European University Institute (EUI) Florenz im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) in Stuttgart
 

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Donnerstag, 25. April 2019

Vorsicht: Yellow Dots! Versteckte Informationen in Farbkopien

Vorsicht: Yellow Dots! Versteckte Informationen in Farbkopien
PDF-Version des Reports

Yellow Dots, Tracking Dots oder Machine Identification Code – diese Begriffe bezeichnen
mikroskopisch kleine, für das bloße Auge nicht sichtbare und in einem Raster angeordnete
gelbe Punkte, die einen Ausdruck so eindeutig kennzeichnen, dass er bis zum Drucker
zurückverfolgbar ist.

Das Problem ist nicht neu, schon 2004 hat die Firma Canon für die Einbettung einer unsicht-
baren einmaligen Geräte-Kennung den Big Brother Award in der Kategorie Technik erhalten.
„Canon kann z. B. im Auftrag von staatlichen Stellen die Spur einer Fotokopie zu dem einzel-
nen Gerät zurückverfolgen, denn durch Serviceverträge oder Registrierung der Geräte sind
die Standorte dem Hersteller bekannt. […] Leider hat Canon vergessen, einen entsprechen-
den Hinweis auf den Geräten anzubringen. Der Kunde wird über diese Datenspur auf der
Kopie nicht informiert – nicht einmal der Käufer des Gerätes.“

Vierzehn Jahre später hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-
Holstein (ULD) das Thema im Zusammenhang mit der Beschaffung eines neuen Multifunk-
tionsgeräts erneut aufgegriffen. Besonders interessant ist die Fragestellung, inwieweit der
datenschutzrechtliche Grundsatz Datenschutz durch Technikgestaltung und durch daten-
schutzfreundliche Voreinstellungen (Artikel 25 DSGVO) in Verbindung mit dem Datenschutz-
grundsatz Transparenz (Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a DSGVO) gewährleistet werden kann.

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