Datenerhebung zur Festsetzung der Zweitwohnungssteuer
Das ULD erhält vermehrt Eingaben im Zusammenhang mit der Datenerhebung bei der Festsetzung der Zweitwohnungssteuer durch Gemeinden in Schleswig-Holstein. Viele Eingaben beschäftigen sich mit der Frage, ob die Kommunen nicht zu viele Daten abfragen.
Was ist die Zweitwohnungssteuer?
Bei der Zweitwohnungsteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer, die die Kommunen erheben dürfen (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz SH – KAG). Sie kann von den Gemeinden für das Innehaben einer Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung erhoben werden. Die Einzelheiten müssen in einer kommunalen Satzung festgelegt werden.