Sozialdaten dürfen nicht per unverschlüsselter E-Mail via Internet übermittelt werden!
Eine Übermittlung von Sozialdaten per unverschlüsselter E-Mail via Internet ist schnell, unkomplizert, günstig, aber auch unsicher. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Unbefugte Kenntnis von den Inhalten unverschlüsselter E-Mails erhalten bzw. nehmen. Sozialleistungsträger dürfen daher Sozialdaten grundsätzlich nicht per unverschlüsselter E-Mail via Internet übermitteln, auch dann nicht, wenn der Betroffene sich mit diesem unsicheren Kommunikationsweg einverstanden erklärt, oder diesen sogar wünscht bzw. fordert.