Was ist eigentlich unter dem Begriff „Bildungs-Cloud“ zu verstehen?
Der Begriff „Cloud“ ist mittlerweile in der Schule angekommen. „Bildungs-Clouds“, also automatisierte Verfahren – auch IT-Verfahren genannt – sollen den Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften digitale Lerninhalte zur Verfügung stellen, dienen als Dateiablagen, haben Kalenderfunktionen usw. Die Funktionalitäten sind von IT-Verfahren zu IT-Verfahren zwar sehr unterschiedlich, werden aber in der Regel als „Cloud“ tituliert. Eine „Cloud“ verbirgt sich aber oft auch hinter als "Lernplattform" oder "Informationsplattform" bezeichneten Anwendungen, wie z. B. bettermarks oder SchulCommSy.
2: Pressemitteilungen
Datenschutz-Know-how wird immer wichtiger – Jahresprogramm 2017 der DATENSCHUTZAKADEMIE Schleswig-Holstein
Stichtag 25. Mai 2018 – dann wird die europäische Datenschutz-Grundverordnung Geltung erlangen. Die Diskussionen über die rechtlichen Änderungen auf Bundesebene sind in vollem Gange. Die europäische Datenschutzreform wird ebenfalls Auswirkungen auf Landesebene haben.
Marit Hansen, die Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, rät: „Jetzt – im Jahr 2017 – ist die beste Zeit, um sich auf die Änderungen vorzubereiten, die die europäische Datenschutzreform mit sich bringt. Dies betrifft alle, die im Unternehmen oder in der Verwaltung als betriebliche oder behördliche Datenschutzbeauftragte zuständig sind oder die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Wer frühzeitig damit beginnt, seine Prozesse und Systeme der Datenverarbeitung zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen, ist im Mai 2018 gut aufgestellt. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung zeigt es: Wer auf Datenschutzkenntnisse in Recht und Technik setzt, ist für die Neuerungen gut aufgestellt.
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