3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Datenschutz in Kommunen: aktuelle Probleme und Empfehlungen
Vortrag von Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein,
bei der
Bürgermeister-Fachkonferenz, Alt Duvenstedt, 30.09.2016
Vortrag von Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein,
bei der
Bürgermeister-Fachkonferenz, Alt Duvenstedt, 30.09.2016
„Der echte Norden feiert: 70 Jahre Schleswig-Holstein“ – bei der Geburtstagsfeier des Landes am 1. und 2. Oktober 2016 in Eutin ist auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) vertreten.
Vortrag von Marit Hansen Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
beim
Medienkompetenztag Kiel, 29.09.2016
Am 29. September 2016 findet in Kiel der Medienkompetenztag Schleswig-Holstein statt. Organisiert wird die Fachveranstaltung vom Netzwerk Medienkompetenz, an dem sich auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) seit vielen Jahren beteiligt. Jedes Jahr nehmen mehrere Hundert Personen aus dem Schulbereich und der Kinder- und Jugendarbeit teil.
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten nehmen eine wichtige Funktion wahr und sollten Bürgerinnen und Bürgern gegenüber grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet sein, wie dies zum Beispiel beim WDR, Radio Bremen und dem Saarländischen Rundfunk der Fall ist. Dies sollte auch für den NDR gelten. Als Mehrländeranstalt wird der NDR von vier Bundesländern (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) getragen. Im gemeinsamen NDR-Staatsvertrag fehlt jedoch eine Regelung, welches Informationsfreiheitsrecht der Trägerländer auf den NDR anzuwenden ist. Ein Abstellen auf das Sitzlandprinzip, wonach die Landesregelung am Ort des Hauptsitzes anwendbar ist, mag naheliegend sein, begegnet aber verfassungsrechtlichen Bedenken. In der Praxis findet kein Informationsfreiheitsrecht auf den NDR Anwendung.
Die Datenschutzreform der Europäischen Union (EU) bringt neue Anforderungen und Werkzeuge mit sich. Im Mai 2016 ist die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten, die ab Mai 2018 Geltung erhält. Wo keine eigenen Regelungen auf Bundes- oder Landesebene diese Grundverordnung konkretisieren, wird sie unmittelbar in der gesamten EU anwendbar sein. Um im Gesetzgebungsprozess die schwierigen Verhandlungen zum Abschluss zu bringen und die Zustimmung aller Mitgliedstaaten zu erhalten, blieben einige Regelungen unscharf. Daraus resultieren nun „Hausaufgaben“ für die Bundes- und Landesgesetzgeber, für die Datenschutzaufsichtsbehörden und vermutlich auch für die Gerichte. Viele Anwender aus Wirtschaft und Verwaltung sind verunsichert, was da auf sie zukommt.
In dieser Situation greift die Sommerakademie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), die zurzeit in Kiel stattfindet, das Motiv eines wirksamen Datenschutzes auf: „Datenschutz neu denken! – Werkzeuge für einen besseren Datenschutz“ lautet das Thema, bei dem die namhaften Vortragenden sowie die fast 500 Fachkundigen im Publikum nicht bei der Grundverordnung stehenbleiben, sondern weitere Aspekte rund um die Frage diskutieren, wie sich Datenschutz künftig verbessern lässt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Datenschutz-Interessierte,
als wir vor einem Jahr begannen, die Sommerakademie 2016 zu planen, war die Europäische Datenschutz-Grundverordnung schon in Sicht, aber ob und wann sie beschlossen würde und was genau der Inhalt wäre, war unbekannt. Die Väter und Mütter der Grundverordnung hatten sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: