Datenschutzgerechte Entsorgung von Patientenunterlagen
Alle Patientenunterlagen sind nach Ablauf der jeweils geltenden Aufbewahrungsfristen datenschutzgerecht zu entsorgen bzw. entsorgen zu lassen. Angesichts der Sensibilität von Medizindaten ist bei ihrer Entsorgung auf das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben besondere Sorgfalt zu verwenden. In diesem Text finden Ärzte und Zahnärzte Anregungen und Vorschläge, die ihnen bei einer ordnungsgemäßen Datenvernichtung helfen.