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Datenschutz und Sozialarbeit in Schulen – Praxiswissen in neuer Broschüre des ULD
Die Schule soll nicht nur Wissen vermitteln: Dort lernen die Kinder und Jugendlichen im täglichen Geschehen auch, wie man Konflikte löst oder respektvoll miteinander umgeht. Das fällt aber nicht immer leicht – schon gar nicht, wenn es Probleme zu Hause gibt, die Stimmung in der Klasse schlecht ist oder Mobbing-Fälle auftreten. Während sich die Lehrkräfte oftmals auf ihren Fachunterricht konzentrieren müssen, helfen in vielen Schulen engagierte Schulsozialarbeiterinnen und –sozialarbeiter.
Bei sozialen und individuellen Problemen unterstützen die Teams der Schulsozialarbeit mit Einzelberatung oder im Gespräch mit einer ganzen Klasse. Sie stehen als Ansprechpersonen bereit, wenn sich die Schülerinnen und Schüler vertrauensvoll an sie wenden. Und dabei geht es oft um sehr sensible Daten über die Kinder und Jugendlichen oder über ihr persönliches und familiäres Umfeld. Datenschutz muss dabei eine Selbstverständlichkeit sein – aber: Was sind die genauen Anforderungen des Datenschutzrechts? Wie müssen sich die Schulsozialarbeiterinnen und –sozialarbeiter verhalten, um hier keine Fehler zu machen? Unter welchen Bedingungen dürfen Daten zwischen der Schule und den Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit ausgetauscht werden? Und wie lassen sich solche Daten ausreichend schützen, damit sie nicht in falsche Hände geraten?
Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, kennt diese Problemfelder nur zu gut: „Solche Fragen werden uns immer wieder gestellt. Viele aus der Schulsozialarbeit sind unsicher, ob sie alles richtig machen – das gilt auch für die Schulleitungen und Lehrkräfte, die mit ihnen zusammenarbeiten.“
Für das Querschnittsthema der Schulsozialarbeit hat das ULD die bisherigen Handreichungen aktualisiert und eine neue Broschüre aufgelegt: „Datenschutz und Sozialarbeit in Schulen“. Ein Team des ULD stellt die Ergebnisse auf der heute stattfindenden „Jahrestagung Schulsozialarbeit“ in Bad Segeberg vor und diskutiert sie mit den Akteuren aus der Praxis.
Zur Broschüre:
Nach einer Einführung mit den wichtigsten Begriffen aus dem Datenschutzrecht und zur Verschwiegenheitspflicht behandelt die Broschüre typische Fragen der Schulsozialarbeit, z. B. zur Teilnahme an Schulkonferenzen, zum Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und zur Frage, wann Daten bei einem Schulwechsel eines betreuten Kindes weitergegeben werden dürfen. Anschließend werden die Betroffenenrechte im Datenschutzrecht unter den besonderen Bedingungen der Schulsozialarbeit erklärt: Es kann nämlich Situationen geben, in denen die Kommunikation zwischen Kind und betreuender Person aus dem Schulsozialarbeitsteam gegenüber Anfragen der Sorgeberechtigten vertraulich bleiben müssen. Auch zur Gestaltung einer geschützten Arbeitsumgebung und zur Datensicherheit enthält die Broschüre Tipps für die Praxis.
Die Broschüre „Datenschutz und Sozialarbeit in Schulen“ steht zum Download zur Verfügung:
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/781-.html
Bei Nachfragen oder das Anfordern der gedruckten Broschüre wenden Sie sich bitte an:
Landesbeauftragte für Datenschutz
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98, 24103 Kiel
Tel.: 0431 988-1200, Fax: -1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de