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Sommer, Sonne, Strand und Meer – Achtung: Videoüberwachung!
Videoüberwachung ist ein Dauerbrenner beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Besonders im Sommer häufen sich die Beschwerden. Meist geht es um Kameras, die zu viel Einblick nehmen und manchmal selbst intimste Details aufzeichnen, z. B. in Toiletten- oder anderen Sanitärräumen. In solchen Extremfällen müssen aufgespürte Kameras unverzüglich abgeschaltet werden. In anderen Bereichen kann der Betreiber mit einer geeigneten Konfiguration der Kameras dafür sorgen, dass tiefe Eingriffe in die Privat- oder Intimsphäre vermieden werden.
Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, beschreibt dies so: „Im Sommer bekommen wir besonders viele Beschwerden, wenn Urlauber oder Einheimische entspannt eine nette Zeit verbringen wollen, dann aber plötzlich Videokameras entdecken und merken, dass sie unter Beobachtung stehen: Das geht von Webcams über Gruß-Kameras bis hin zu einer Videoüberwachung in Hotels oder auf Campingplätzen, wo wir sogar schon Kameras in Toilettenräumen vorgefunden haben.“
Webcams sind praktisch, wenn man sich in Echtzeit einen Eindruck von dem potenziellen nächsten Urlaubsziel verschaffen will. Wenn jedoch den Menschen bei einem Blick auf die Webcam auffällt, dass sie in diesem Moment beim Sonnenbaden oder Umziehen am Strand von jedermann mit Internet-Zugang beobachtet werden können, sind viele gar nicht mehr begeistert und beschweren sich beim ULD. Um ein solches Szenario zu vermeiden, genügt häufig schon eine Veränderung der Einstellungen durch die Webcam-Betreiber. So reicht oftmals schon aus, den Blickwinkel der Webcam zu verändern oder den Vordergrund, in dem Personen erkennbar sein können, unscharf zu machen. Ein Abschalten ist in vielen Fällen nicht erforderlich. Datenschutz und Tourismus können in Einklang gebracht werden: Webcams können in einer dem Tourismus zuträglichen Weise betrieben werden, auch ohne Persönlichkeitsrechte zu beeinträchtigen.
Eine spezielle Art von Webcams sind sogenannte Gruß-Kameras. Diese bieten die Möglichkeit, sich bewusst in den Fokus des Aufnahmebereichs einer Webcam begeben und die Familie zu Hause zu grüßen, etwa durch Zuwinken. Wichtig ist bei solchen Kameras, dass sie sich nicht in Durchgangsbereichen befinden und nicht Bilder von Personen ohne deren Zutun und Wissen auf einer Homepage veröffentlichen.
In einigen Bereichen rechnet keiner damit, dass überwacht wird – beispielsweise in Toiletten- und anderen Sanitärräumen. Wer lässt sich schon gern beim Toilettengang filmen? Und dennoch gab es im Sommer 2019 mehrere Meldungen von Videokameras in diesen sensiblen Bereichen.
Hansen hat Bilder solcher Aufnahmen gesehen: „Die Kameras haben in einem Fall Waschbecken und Pissoirs erfasst. Offensichtlich war den Leuten, die sich dort aufhielten, nicht bewusst, dass die Bilder in Echtzeit an einen Monitor übertragen wurden, dort auch von Laufkundschaft hätten gesichtet werden können und schließlich für mehrere Tage auf einem Datenträger gespeichert blieben, um bei Bedarf im Detail ausgewertet zu werden. Nicht nur das Schminken vor dem Spiegel, das Zähneputzen oder das Gebissreinigen waren betroffen, sondern auch der Toilettengang selbst. Die Personen waren erkennbar, teilweise hatten die Kameras einen unverstellten Blick auf den Intimbereich. Es konnte bis in die Toilettenkabinen hineingefilmt werden, auch die Nutzung der Pissoirs der Herrentoiletten war deutlich sichtbar.“
Sorgen der Betreiber über Vandalismus oder verschmutzte Toiletten sind keine überzeugenden Gründe, warum eine derart invasive Videoüberwachung nötig sein sollte. Selbst mit einem aussagekräftigen Hinweisschild auf die Videoüberwachung wären die Toilettenbereiche tabu für den Kameraeinsatz gewesen. Die Konsequenz von Hansens Prüf-Team: Die Videokameras in den Toilettenräumen müssen nicht nur ausgeschaltet, sondern unverzüglich abgebaut werden.
Hansen kommentiert dies: „In Intimzonen wie Toiletten, Duschen, Saunabereichen und Umkleidekabinen ist eine Videoüberwachung unzulässig. Da hilft es auch nichts, wenn ein Kamerahersteller oder ein Dienstleister versichert, sein Angebot sei datenschutzkonform. Hier ist der Betreiber in der Verantwortung.“
Das ULD stellt Broschüren zu Videoüberwachung und zu Webcams zur Verfügung:
https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/praxisreihe/Praxisreihe-5-Videoueberwachung.pdf
https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/praxisreihe/Praxisreihe-6-Fotos-und-Webcams.pdf
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98, 24103 Kiel
Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de