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Datenschutzfälle in die Ausbildung bringen – Fall zu Videoüberwachung im Fitness-Studio im MootCourt 2019
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht unterstützt die Ausbildung des Jura-Nachwuchses mit simulierten Gerichtsverfahren, so genannten MootCourts. Dabei werden interessante Fälle herausgegriffen, die von angehenden Juristinnen und Juristen verhandelt werden. Sie vertreten die Positionen von Kläger- und Beklagtenseite wie Anwälte vor dem Verwaltungsgericht. Dieses Jahr geht es um einen Fall aus der Datenschutzpraxis: Videoüberwachung im Fitness-Studio.
Schon seit Beginn des Sommersemesters 2019 sind acht Teams von Jurastudierenden an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit dem Fall beschäftigt: Es geht um die Frage, ob die Beklagtenseite – eine Datenschutzaufsichtsbehörde – gegenüber der Klägerin eine datenschutzrechtliche Verfügung zur Untersagung von Videoaufnahmen in einem Fitness-Studio erlassen durfte. Nach dem schriftlichen Vorverfahren folgen nun die Verhandlungen in der Vorrunde mit vier Teams bzw. die Finalverhandlung mit den besten beiden Teams. Diese Verhandlungen sind öffentlich und finden am kommenden Freitag, 5. Juli 2019, im Verwaltungsgericht in Schleswig statt.
Der MootCourt ist mit Richterinnen und Richtern, einem Universitätsprofessor für Öffentliches Recht und einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht besetzt. Eine gerichtliche Entscheidung wird in diesem simulierten Verfahren nicht getroffen, aber alle Beteiligten haben sich im Detail mit dem Sachverhalt beschäftigt und werden die Argumente für die rechtliche Bewertung aus den verschiedenen Perspektiven vortragen.
Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, befürwortet, dass sich die MootCourt-Organisatoren für einen Datenschutzfall entschieden hat: „Datenschutzrecht kam in der Vergangenheit oft nur am Rande in der juristischen Ausbildung vor. Der MootCourt 2019 stellt nun Datenschutz und Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörden für den Fall einer Videoüberwachung in den Mittelpunkt. Videoüberwachung gehört zu den Dauerbrennern bei allen Datenschutzdienststellen in Deutschland – daher sind wir gespannt auf den juristischen Schlagabtausch der Teams.“
Vergleichbare Initiativen aus anderen Disziplinen kennt Hansen nicht: „Mich würde freuen, wenn auch in den Fächern mit Informatik- oder Wirtschaftsbezug Fälle aus der Datenschutzpraxis behandelt würden – als üblicher Bestandteil in der Ausbildung oder auch in Form von Wettbewerben. Besonders wenn es um die faire Gestaltung von neuen Techniken und Geschäftsmodellen geht, brauchen wir helle Köpfe mit innovativen Ideen.“
Zuschauer sind in den öffentlichen MootCourt-Verhandlungen willkommen.
Weitere Informationen zum MootCourt am 5. Juli 2019:
https://schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OVG/Presse/PI_VG/26062019_VG_MootCourt_2019.html [Extern]
Veranstalter des MootCourts:
• Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
• Rechtswissenschaftliche Fakultät der CAU zu Kiel
• Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im DeutschenAnwaltVerein (DAV) – Landesgruppe Schleswig-Holstein
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Veranstalter des MootCourts oder an:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98, 24103 Kiel
Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de