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Zukunftsweisender Datenschutz in Deutschland und Europa statt "wie im 18. Jahrhundert"
In einem Interview mit der BILD-Zeitung mit der designierten Digital-Ministerin Dorothee Bär unterstellte der Journalist, dass "der gute alte Datenschutz" Chancen im Gesundheitsbereich verhindern würde. Frau Bär stimmte ihm zu: "Wir brauchen deshalb endlich eine smarte Datenkultur vor allem für Unternehmen. Tatsächlich existiert in Deutschland aber ein Datenschutz wie im 18. Jahrhundert."
Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, hält dagegen:
"Zum Glück ist es eben nicht so wie im 18. Jahrhundert, als Datenschutz ein Fremdwort war und sich die Idee der Grundrechte noch nicht weithin durchgesetzt hatte. Auch die Unterstellung, Datenschutz sei ein Verhinderer der Digitalisierung, ist falsch. Wichtig ist aber, dass die Grundrechte von Anfang an mitbedacht und in die entwickelten Lösungen eingebaut werden. Datensparsamkeit und Zweckbindung sind keineswegs überholt, sondern gehören weiterhin zum Fundament für eine demokratische Informationsgesellschaft. Datenschutz-Grundsätze sind also nicht veraltet, sondern müssen in die smarte Technik Eingang finden, um den Risiken durch Datenkraken und Sicherheitslücken entgegenzuwirken. Die Wirtschaft, Forschung und Politik sind gefordert, solche innovativen Lösungen voranzubringen.
Der Datenschutz des 21. Jahrhunderts in unserer Welt, in der bald alles mit allem vernetzt wird, muss in Produkten und Infrastrukturen endlich zur Selbstverständlichkeit werden. Ich begrüße es, wenn das Digitalisierungsministerium eine smarte Datenkultur im Sinne der Grundrechte fördert."
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